Freie Christen für den Christus der
Bergpredigt
"Unseriöser
kirchlicher Journalismus" im Sonntagsblatt:
Ex-Pfarrer Dieter Potzel stellt richtig
Erklärung von Dieter Potzel:
Einige Vertreter der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, der ich als
früherer Pfarrer ehemals
angehörte, sind anscheinend darauf bedacht, mir Fehler
nachzuweisen oder mich in ein zweifelhaftes Licht zu stellen.
Ein Beispiel
dafür findet sich in der Ausgabe Nr. 30/2007 des Sonntagsblattes:
Dort
wird im Zusammenhang der Umbenennung der nach dem ersten bayerischen
Landesbischof Hans Meiser
benannten Meiserstraße in München auch mein Diskussionsbeitrag erwähnt.
Ich erwähnte in diesem Zusammenhang das Schicksal von Pfarrer Werner
Sylten, der aufgrund seines jüdischen Vaters im Jahr 1935 nicht in das
Dienstverhältnis der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
aufgenommen wurde. Sylten wurde später als Halbjude "vergast".
Das Sonntagsblatt schrieb dazu wie folgt:
"Ausgerechnet aus dem Dunstkreis der unterfränkischen Sekte
´Universelles Leben` kommt ein weiterer Namensvorschlag: Dieter Potzel,
ein kurzzeitiger evangelischer Pfarrer und Herausgeber der
kirchenkritischen Internet-Pamphletserie Der Theologe (
www.theologe.de),
fordert schon seit 1999, die Meiserstraße [in München] nach einem -
angeblichen - Meiseropfer umzubenennen: Werner Sylten
..."
[Hans Meiser war von 1933-1955 der erste Landesbischof der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern]
Hier versteckt sich schon in der Sprache eine gewisse Portion Aggressivität: "Dunstkreis", "Pamphletserie", "kurzzeitiger Pfarrer" (um mich damit abzuwerten). Der Versuch jedoch, einem unbescholtenen Bürger das Etikett "Sekte" anzuheften, ist in unserer Gesellschaft einer der schlimmsten Rufmorde, weil es gleichbedeutend mit "geistig aussätzig", "gefährlicher Verführer" und ähnlichem dieser Art ist. Und dafür tragen die beiden großen Kirchen die Schuld. Aber wenn diese schon von "Sekte" sprechen wollen, dann sollte man in der Gesellschaft wenigstens diejenigen als "Sekten" bezeichnen, die tatsächlich "Sekten" wären, nämlich "Abspaltungen" (von lateinisch "secare" = abspalten) von einer größeren Gemeinschaft. So gesehen habe ich die Evangelisch-Lutherische Sekte (die sich ursprünglich vom Katholizismus abgespalten hatte) in Bayern verlassen und habe mich als Sektenaussteiger auch aus ihrem "Dunstkreis" befreit, in dem ich "kurzzeitig" (von 1984-1992) gefangen war. Das Universelle Leben, dem ich heute nahe stehe, ist jedoch keine Sekte (vgl. dazu Der Theologe Nr. 12), sondern eine rechts- und gesetzestreue urchristliche Glaubensgemeinschaft nach den Grundsätzen unserer Verfassung. Demgegenüber tritt die Lehre Martin Luthers unsere Verfassung und unser Grundgesetz mit Füßen (siehe dazu z. B. Der Theologe Nr. 3 oder auch Der Theologe Nr. 1).
Dann wird mir weiterhin vorgeworfen:
"Meiser habe durch die Hintertür den ´Arierparagrafen` in der
bayerischen Kirche eingeführt, behauptet Potzel, weil er im Oktober 1935
geschrieben habe: ´Wir würden dem Wunsch, Herrn Pfarrer Sylten in den
Dienst der Landeskirche in Bayern zu übernehmen, gerne näher treten.
Aber angesichts der Tatsache, dass Herr Pfarrer Sylten Halbarier ist,
ist uns leider die Übernahme unmöglich ...` Eine genaue Quellenangabe
für diese Äußerung Meisers liefert Potzel nicht. Carsten Nicolaisen,
emeritierter Kirchengeschichtler und Meiser-Experte, kennt das Zitat. Es
stammt tatsächlich aus einem Brief Meisers an die lutherische
Bekenntnisgemeinschaft in Thüringen, die sich mit der Bitte um Hilfe
nach Bayern gewandt hatte. Doch das Zitat geht noch weiter: ´... nicht
als ob wir darin von unserer Seite ein Hindernis sähen, aber bei der
Übernahme außerbayerischer Geistlicher müssen wir auch die Zustimmung
der Staatsregierung haben`, schrieb Meiser. Der Hintergrund:
Entsprechend einem Staat-Kirche-Vertrag von 1924 hatte die Kirche bei
der Übernahme von Pfarrern aus anderen Landeskirchen den Staat zu
konsultieren. Mit einer ähnlichen Begründung habe auch die
württembergische Landeskirche die Übernahme Syltens abgelehnt, so
Nicolaisen."
Darauf hin habe ich folgenden Leserbrief verfasst, der meines Wissens in der Druckausgabe des Sonntagsblattes auch erschien, nicht jedoch im Internet, wo dieser Text ohne nachfolgende Klarstellung bis heute einsehbar ist.
Hier der Leserbrief:
"In dem
Artikel Neue Namen für die Meiserstraße in der Ausgabe Nr.
30/2007 haben Sie unter der Überschrift "Nur die halbe Wahrheit"
dargelegt, dass ich ein Schreiben von Bischof Meiser über den
jüdischstämmigen Pfarrer Werner Sylten nur unvollständig zitiert habe.
Tatsächlich lag mir das Zitat aber nur in dieser Weise und ohne
Quellenangabe vor, und ich habe deswegen die Leser meiner Internet-Seite
zu Bischof Meiser
www.theologe/theologe11.htm
sogar um Mithilfe gebeten, um die Quelle und das Umfeld zu recherchieren
und auf diese Weise die ´ganze Wahrheit` aufzudecken.
Und hier erwiesen sich gerade manche Äußerungen für die Beibehaltung der
Meiserstraße nach genauerer Überprüfung nur als ´halbe Wahrheiten`
(viele Beispiele dafür auf der Internet-Seite). Deshalb ist es immer gut, wenn
man weiter nachfragt."
Der Brief ist natürlich bewusst moderat formuliert. Tatsächlich war es
aber ein starkes Stück, meine Arbeit bewusst in Misskredit zu bringen
und mir unseriöses Arbeiten vorzuwerfen, obwohl ich an der besagten
Stelle, die man mir vorhielt, ausdrücklich um
Hilfe gebeten hatte (!!), das ganze Zitat zu finden, um es prüfen und
entsprechend gewichten zu können.
Nachdem mir dies mittlerweile möglich war, ist die Textpassage jetzt auch
vervollständigt. Allerdings wird das Verhalten Landesbischof Meisers in
dieser Situation durch den erweiterten Sachverhalt nicht zwangsläufig
rehabilitiert.
Die entsprechende Passage in
Der Theologe Nr. 11 lautet jetzt so:
29.10.1935 - Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
nimmt den in
Thüringen wegen seines evangelisch-lutherischen, aber jüdischstämmigen Vaters entlassenen Pfarrer Werner Sylten
nicht in den Dienst auf.
Landesbischof Meiser schreibt: "Wir würden dem Wunsch, Herrn Pfarrer Sylten in
den Dienst der Landeskirche in Bayern zu übernehmen, gerne näher treten. Aber
angesichts der Tatsache, dass Herr Pfarrer Sylten Halbarier ist, ist uns leider die
Übernahme unmöglich.
Nicht als ob wir darin von unserer Seite ein Hindernis sähen, aber bei der
Übernahme außerbayrischer Geistlicher müssen wir auch die Zustimmung der
Staatsregierung haben. Daher ist es zu unsrem Bedauern nicht möglich, Ihrem
Wunsche nachzukommen" (Brief an die Lutherische Bekenntnisgemeinschaft
Thüringen, zit. nach Eberhard Röhm / Jörg Thierfelder, Juden-Christen-Deutsche,
Band 3/II, Stuttgart 1995, S. 315 f.).
Offenbar hat Meiser dort jedoch gar nicht angefragt, so dass die seit
dem Jahr 1924 notwendige staatliche Zustimmung womöglich ein kirchlich
willkommener Hinderungsgrund war.
Denn im Regelfall stimmte der Staat dem Ansinnen der Kirche
immer zu. Dass die staatliche Zustimmungspflicht
trotzdem Sinn macht,
hat mit folgendem zu tun: Der Freistaat Bayern subventioniert die Kirche
ja in erheblichen Ausmaß (wie auch andere Länderstaaten ihre jeweiligen Kirchen), und der Staat hat
dabei auch
finanzielle Verpflichtungen für kirchliches Personal übernommen.
Somit ist
auch eine staatliche Zustimmungspflicht bei kirchlichen
Personalentscheidungen nachvollziehbar, die dem Staat hinterher
zusätzliches Geld kosten; also z. B. bei der Einstellung von Pfarrern, die aus einem anderen Länderstaat bzw.
einem anderen heutigem Bundesland kommen. Doch ging es konkret ja nicht
um viele Theologen, die dem Freistaat neu auf der Tasche gelegen hätten,
sondern nur um einen einzigen, der noch dazu
einst in Lohr am
Main in Bayern zur Schule ging und in dieser Zeit damit sogar zur bayerischen
Landeskirche gehörte.
Zudem: In Bayern war von 1933 bis zu seinem Tod am 5.3.1935 Hans Schemm der staatliche Kulturminister.
Und Landesbischof Hans Meiser hatte ein gutes Verhältnis zu
NS-Kulturminister Hans Schemm, und er ließ bei dessen Beerdigung sogar alle Glocken aller bayerischen
Kirchen läuten (Evangelisches Sonntagsblatt Nr. 30/2007) - eine nahezu
einzigartige Huldigung für den Nazi-Staatsminister durch die
evangelische Kirche.
Ob das Ministerium
bzw. die Staatsregierung also eine Zustimmung zu der Anstellung Werner Syltens
in Bayern verweigert
hätte, wenn die Kirche ihn ernsthaft hätte einstellen wollen, kann bezweifelt
werden. In diese Richtung überlegen auch die Autoren Eberhard Röhm und
Jörg Thierfelder. Sie schreiben im Hinblick auf die Evangelische Landeskirche
in Württemberg, die eine Anstellung Syltens mit derselben Begründung wie
Meiser ablehnte: Die Landeskirche "gab den ´Schwarzen Peter`
weiter"
(a.a.O., S. 316).
Weitere Details zum Hintergrund:
Syltens
Frau Hildegard beging im Januar 1935 wegen der beginnenden Verfolgung der nicht
rein-arischen Bürger Selbstmord,
und der Pfarrer hatte seither auch alleine für seine beiden Kinder zu sorgen.
Die Kirche verletzte mit ihrer womöglich fadenscheinigen Weigerung also auch ihre
Fürsorge für die Familie des Pfarrers.
Erst im Jahr 1938 findet Pfarrer Sylten dann
eine Anstellung beim "Büro Grüber"
in Berlin, einer Anlaufstelle für evangelische Kirchenmitglieder jüdischer
Herkunft, die Auswanderungen vermittelte. 1941 muss Sylten schließlich als "Halbjude" ins KZ Dachau und
1942 wird er in der Tötungsanstalt Hartheim in Österreich "vergast". Als
vollwertiger evangelischer Pfarrer der bayerischen oder
württembergischen Landeskirche mit allen Pfarrer-Rechten hätten die
Nationalsozialisten seine Ermordung aber womöglich nicht gewagt. Und
vielleicht hätte es sogar genügt, wenn einer der beiden Bischöfe (Meiser
in München oder Wurm in Stuttgart) nur leise "Piep" gesagt hätten.
Immerhin kannten die Bischöfe Adolf Hitler persönlich und hatten z. B.
alleine 1934 drei "konstruktive" Gespräche mit ihm geführt (im
Februar,
im
Sommer und im
November).
Anmerkung:
Der hier dargelegte Sachverhalt ist aus zwei Gründen an dieser Stelle von Bedeutung. Zum einen
wegen der Umbenennung der Meiserstraße in München, bei der Werner Sylten
kurzzeitig in die
engere Wahl eines neuen Namens-Paten gekommen ist. Hier war unser
Vorschlag, ihn auf diese Weise wenigstens symbolisch in München
aufzunehmen, nachdem die Landeskirche ihn nicht angestellt und offenbar
auch nichts darüber bekannt ist, dass sie etwas gegen seine KZ-Haft und spätere
Hinrichtung unternommen hätte (Sollte dem nicht so sein, bitte eine
E-Mail senden und Hinweise mit
Quellen belegen).
Der zweite
Grund liegt darin, dass das Evangelische Sonntagsblatt unter der
Überschrift Nur die halbe Wahrheit schrieb, dass wir Meiser in diesem
Zusammenhang mit einem unvollständigen Zitat belastet hätten
(http://www.sonntagsblatt-bayern.de/news/aktuell/2007_30_muc_11_01.htm). Tatsächlich lag uns
von 1999 bis 2007 nur der erste Teil des Zitats ohne Quellenangabe vor, weswegen
wir an dieser Stelle die fachkundigen Leser auch um Hilfe bei der Recherche
gebeten hatten. Wir schrieben u. a.: "Wer weiß die
Quelle sicher oder kann im Amtsblatt nachschauen? Bitte eine E-Mail senden
...
Im Landeskirchenamt weiß man die Quelle sicher. Aber es ist fraglich, ob man sie
dort heraus gibt."
Auch beim oben
dargestellten Sachverhalt bleiben noch einige offene Fragen. Hier würden
sich weitere Recherchen vermutlich lohnen.
So weit zum gesamten Sachverhalt.«
Dieter Potzel
Letzte Änderung auf
dieser Seite: 30.5.2009