Freie Christen für den Christus der Bergpredigt
"Unseriöser kirchlicher Journalismus" im Sonntagsblatt:
Ex-Pfarrer Dieter Potzel stellt richtig


Erklärung von Dieter Potzel:

Einige Vertreter der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, der ich als früherer Pfarrer ehemals angehörte, sind anscheinend darauf bedacht, mir Fehler nachzuweisen oder mich in ein zweifelhaftes Licht zu stellen.

Ein Beispiel dafür findet sich in der Ausgabe Nr. 30/2007 des Sonntagsblattes:
Dort wird im Zusammenhang der Umbenennung der nach dem ersten bayerischen Landesbischof Hans Meiser benannten Meiserstraße in München auch mein Diskussionsbeitrag erwähnt. Ich erwähnte in diesem Zusammenhang das Schicksal von Pfarrer Werner Sylten, der aufgrund seines jüdischen Vaters im Jahr 1935 nicht in das Dienstverhältnis der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern aufgenommen wurde. Sylten wurde später als Halbjude "vergast".

Das Sonntagsblatt schrieb dazu wie folgt:
"Ausgerechnet aus dem Dunstkreis der unterfränkischen Sekte ´Universelles Leben` kommt ein weiterer Namensvorschlag: Dieter Potzel, ein kurzzeitiger evangelischer Pfarrer und Herausgeber der kirchenkritischen Internet-Pamphletserie Der Theologe ( www.theologe.de), fordert schon seit 1999, die Meiserstraße [in München] nach einem - angeblichen - Meiseropfer umzubenennen: Werner Sylten ..." [Hans Meiser war von 1933-1955 der erste Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern]

Hier versteckt sich schon in der Sprache eine gewisse Portion Aggressivität: "Dunstkreis", "Pamphletserie", "kurzzeitiger Pfarrer" (um mich damit abzuwerten). Der Versuch jedoch, einem unbescholtenen Bürger das Etikett "Sekte" anzuheften, ist in unserer Gesellschaft einer der schlimmsten Rufmorde, weil es gleichbedeutend mit "geistig aussätzig", "gefährlicher Verführer" und ähnlichem dieser Art ist. Und dafür tragen die beiden großen Kirchen die Schuld. Aber wenn diese schon von "Sekte" sprechen wollen, dann sollte man in der Gesellschaft wenigstens diejenigen als "Sekten" bezeichnen, die tatsächlich "Sekten" wären, nämlich "Abspaltungen" (von lateinisch "secare" = abspalten) von einer größeren Gemeinschaft. So gesehen habe ich die Evangelisch-Lutherische Sekte (die sich ursprünglich vom Katholizismus abgespalten hatte) in Bayern verlassen und habe mich als Sektenaussteiger auch aus ihrem "Dunstkreis" befreit, in dem ich "kurzzeitig" (von 1984-1992) gefangen war. Das Universelle Leben, dem ich heute nahe stehe, ist jedoch keine Sekte (vgl. dazu Der Theologe Nr. 12), sondern eine rechts- und gesetzestreue urchristliche Glaubensgemeinschaft nach den Grundsätzen unserer Verfassung. Demgegenüber tritt die Lehre Martin Luthers unsere Verfassung und unser Grundgesetz mit Füßen (siehe dazu z. B. Der Theologe Nr. 3 oder auch Der Theologe Nr. 1).

Dann wird mir weiterhin vorgeworfen:
"Meiser habe durch die Hintertür den ´Arierparagrafen` in der bayerischen Kirche eingeführt, behauptet Potzel, weil er im Oktober 1935 geschrieben habe: ´Wir würden dem Wunsch, Herrn Pfarrer Sylten in den Dienst der Landeskirche in Bayern zu übernehmen, gerne näher treten. Aber angesichts der Tatsache, dass Herr Pfarrer Sylten Halbarier ist, ist uns leider die Übernahme unmöglich ...` Eine genaue Quellenangabe für diese Äußerung Meisers liefert Potzel nicht. Carsten Nicolaisen, emeritierter Kirchengeschichtler und Meiser-Experte, kennt das Zitat. Es stammt tatsächlich aus einem Brief Meisers an die lutherische Bekenntnisgemeinschaft in Thüringen, die sich mit der Bitte um Hilfe nach Bayern gewandt hatte. Doch das Zitat geht noch weiter: ´... nicht als ob wir darin von unserer Seite ein Hindernis sähen, aber bei der Übernahme außerbayerischer Geistlicher müssen wir auch die Zustimmung der Staatsregierung haben`, schrieb Meiser. Der Hintergrund: Entsprechend einem Staat-Kirche-Vertrag von 1924 hatte die Kirche bei der Übernahme von Pfarrern aus anderen Landeskirchen den Staat zu konsultieren. Mit einer ähnlichen Begründung habe auch die württembergische Landeskirche die Übernahme Syltens abgelehnt, so Nicolaisen."

Darauf hin habe ich folgenden Leserbrief verfasst, der meines Wissens in der Druckausgabe des Sonntagsblattes auch erschien, nicht jedoch im Internet, wo dieser Text ohne nachfolgende Klarstellung bis heute einsehbar ist.

Hier der Leserbrief:
"In dem Artikel Neue Namen für die Meiserstraße in der Ausgabe Nr. 30/2007 haben Sie unter der Überschrift "Nur die halbe Wahrheit" dargelegt, dass ich ein Schreiben von Bischof Meiser über den jüdischstämmigen Pfarrer Werner Sylten nur unvollständig zitiert habe. Tatsächlich lag mir das Zitat aber nur in dieser Weise und ohne Quellenangabe vor, und ich habe deswegen die Leser meiner Internet-Seite zu Bischof Meiser www.theologe/theologe11.htm sogar um Mithilfe gebeten, um die Quelle und das Umfeld zu recherchieren und auf diese Weise die ´ganze Wahrheit` aufzudecken.
Und hier erwiesen sich gerade manche Äußerungen für die Beibehaltung der Meiserstraße nach genauerer Überprüfung nur als ´halbe Wahrheiten` (viele Beispiele dafür auf der Internet-Seite). Deshalb ist es immer gut, wenn man weiter nachfragt."

Der Brief ist natürlich bewusst moderat formuliert. Tatsächlich war es aber ein starkes Stück, meine Arbeit bewusst in Misskredit zu bringen und mir unseriöses Arbeiten vorzuwerfen, obwohl ich an der besagten Stelle, die man mir vorhielt, ausdrücklich um Hilfe gebeten hatte (!!), das ganze Zitat zu finden, um es prüfen und entsprechend gewichten zu können. Nachdem mir dies mittlerweile möglich war, ist die Textpassage jetzt auch vervollständigt. Allerdings wird das Verhalten Landesbischof Meisers in dieser Situation durch den erweiterten Sachverhalt nicht zwangsläufig rehabilitiert.
 

Die entsprechende Passage in Der Theologe Nr. 11 lautet jetzt so:
29.10.1935 - Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern nimmt den in Thüringen wegen seines evangelisch-lutherischen, aber jüdischstämmigen Vaters entlassenen Pfarrer Werner Sylten nicht in den Dienst auf. Landesbischof Meiser schreibt: "Wir würden dem Wunsch, Herrn Pfarrer Sylten in den Dienst der Landeskirche in Bayern zu übernehmen, gerne näher treten. Aber angesichts der Tatsache, dass Herr Pfarrer Sylten Halbarier ist, ist uns leider die Übernahme unmöglich. Nicht als ob wir darin von unserer Seite ein Hindernis sähen, aber bei der Übernahme außerbayrischer Geistlicher müssen wir auch die Zustimmung der Staatsregierung haben. Daher ist es zu unsrem Bedauern nicht möglich, Ihrem Wunsche nachzukommen" (Brief an die Lutherische Bekenntnisgemeinschaft Thüringen, zit. nach Eberhard Röhm / Jörg Thierfelder, Juden-Christen-Deutsche, Band 3/II, Stuttgart 1995, S. 315 f.).
 
Offenbar hat Meiser dort jedoch gar nicht angefragt, so dass die seit dem Jahr 1924 notwendige staatliche Zustimmung womöglich ein kirchlich willkommener Hinderungsgrund war. Denn im Regelfall stimmte der Staat dem Ansinnen der Kirche immer zu. Dass die staatliche Zustimmungspflicht trotzdem Sinn macht, hat mit folgendem zu tun: Der Freistaat Bayern subventioniert die Kirche ja in erheblichen Ausmaß (wie auch andere Länderstaaten ihre jeweiligen Kirchen), und der Staat hat dabei auch finanzielle Verpflichtungen für kirchliches Personal übernommen. Somit ist auch eine staatliche Zustimmungspflicht bei kirchlichen Personalentscheidungen nachvollziehbar, die dem Staat hinterher zusätzliches Geld kosten; also z. B. bei der Einstellung von Pfarrern, die aus einem anderen Länderstaat bzw. einem anderen heutigem Bundesland kommen. Doch ging es konkret ja nicht um viele Theologen, die dem Freistaat neu auf der Tasche gelegen hätten, sondern nur um einen einzigen, der noch dazu einst in Lohr am Main in Bayern zur Schule ging und in dieser Zeit damit sogar zur bayerischen Landeskirche gehörte.
 
Zudem: In Bayern war von 1933 bis zu seinem Tod am 5.3.1935 Hans Schemm der staatliche Kulturminister. Und Landesbischof Hans Meiser hatte ein gutes Verhältnis zu NS-Kulturminister Hans Schemm, und er ließ bei dessen Beerdigung sogar alle Glocken aller bayerischen Kirchen läuten (Evangelisches Sonntagsblatt Nr. 30/2007) - eine nahezu einzigartige Huldigung für den Nazi-Staatsminister durch die evangelische Kirche. Ob das Ministerium bzw. die Staatsregierung also eine Zustimmung zu der Anstellung Werner Syltens in Bayern verweigert hätte, wenn die Kirche ihn ernsthaft hätte einstellen wollen, kann bezweifelt werden. In diese Richtung überlegen auch die Autoren Eberhard Röhm und Jörg Thierfelder. Sie schreiben im Hinblick auf die Evangelische Landeskirche in Württemberg, die eine Anstellung Syltens mit derselben Begründung wie Meiser ablehnte: Die Landeskirche "gab den ´Schwarzen Peter` weiter" (a.a.O., S. 316).
Weitere Details zum Hintergrund: Syltens Frau Hildegard beging im Januar 1935 wegen der beginnenden Verfolgung der nicht rein-arischen Bürger Selbstmord, und der Pfarrer hatte seither auch alleine für seine beiden Kinder zu sorgen. Die Kirche verletzte mit ihrer womöglich fadenscheinigen Weigerung also auch ihre Fürsorge für die Familie des Pfarrers.
Erst im Jahr 1938 findet Pfarrer Sylten dann eine Anstellung beim "Büro Grüber" in Berlin, einer Anlaufstelle für evangelische Kirchenmitglieder jüdischer Herkunft, die Auswanderungen vermittelte. 1941 muss Sylten schließlich als "Halbjude" ins KZ Dachau und 1942 wird er in der Tötungsanstalt Hartheim in Österreich "vergast". Als vollwertiger evangelischer Pfarrer der bayerischen oder württembergischen Landeskirche mit allen Pfarrer-Rechten hätten die Nationalsozialisten seine Ermordung aber womöglich nicht gewagt. Und vielleicht hätte es sogar genügt, wenn einer der beiden Bischöfe (Meiser in München oder Wurm in Stuttgart) nur leise "Piep" gesagt hätten. Immerhin kannten die Bischöfe Adolf Hitler persönlich und hatten z. B. alleine 1934 drei "konstruktive" Gespräche mit ihm geführt (im Februar, im Sommer und im November).

Anmerkung: Der hier dargelegte Sachverhalt ist aus zwei Gründen an dieser Stelle von Bedeutung. Zum einen wegen der Umbenennung der Meiserstraße in München, bei der Werner Sylten kurzzeitig in die engere Wahl eines neuen Namens-Paten gekommen ist. Hier war unser Vorschlag, ihn auf diese Weise wenigstens symbolisch in München aufzunehmen, nachdem die Landeskirche ihn nicht angestellt und offenbar auch nichts darüber bekannt ist, dass sie etwas gegen seine KZ-Haft und spätere Hinrichtung unternommen hätte (Sollte dem nicht so sein, bitte eine E-Mail senden und Hinweise mit Quellen belegen).
Der zweite Grund liegt darin, dass das Evangelische Sonntagsblatt unter der Überschrift Nur die halbe Wahrheit schrieb, dass wir Meiser in diesem Zusammenhang mit einem unvollständigen Zitat belastet hätten
(http://www.sonntagsblatt-bayern.de/news/aktuell/2007_30_muc_11_01.htm).
Tatsächlich lag uns von 1999 bis 2007 nur der erste Teil des Zitats ohne Quellenangabe vor, weswegen wir an dieser Stelle die fachkundigen Leser auch um Hilfe bei der Recherche gebeten hatten. Wir schrieben u. a.: "Wer weiß die Quelle sicher oder kann im Amtsblatt nachschauen? Bitte eine E-Mail senden ... Im Landeskirchenamt weiß man die Quelle sicher. Aber es ist fraglich, ob man sie dort heraus gibt."
Auch beim o
ben dargestellten Sachverhalt bleiben noch einige offene Fragen. Hier würden sich weitere Recherchen vermutlich lohnen.


So weit zum gesamten Sachverhalt.
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Dieter Potzel



Letzte Änderung auf dieser Seite: 30.5.2009


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