Freie Christen für den Christus der Bergpredigt



Wie in Würzburg das Recht verbogen wird

Über 600 Menschen zogen am 23.12.2006 durch Würzburg, um gegen Rechtsbeugung und neue Inquisition zu demonstrieren. Die zwei Anlässe: Die Kirche darf verleumden, religiöse Minderheiten dürfen sich jedoch nicht angemessen wehren. Und: Jäger im Richtergewand lehnten einen Antrag auf Ruhen der Eigenjagd ab. Kein Wunder bei ihrem Hobby. Nachfolgend der Inhalt der Broschüre, der während der Demonstration an die Passanten verteilt und an viele Interessenten im Inland und vor allem im Ausland versandt wurde.
 

I. Der Inquisitionsprozess von Würzburg

Ein urchristlicher Marktstand
Am Pranger der BILD-Zeitung
Die kirchliche Hasspredigt
Das Flugblatt
Ein Ketzer vor Gericht
Der Angeklagte wehrt sich
Moderne Inquisition
Das Geheimnis des Richters
Brief an einen jüdischen Mitbürger
Verharmlosung eines Antisemiten
Der Judenhetzer Paulus
Ein Richter entlarvt sich
Ein Urteil im Interesse der Kirche
Junger Jurist mit wenig Anstand
Die Kirche dankt dem Staat
Die Kreuzigung der Wahrheit


II. Grüner Loden unter schwarzer Robe

„Wehe den Jägern ...“
Das friedvolle Land
Brutalität mit kirchlichem Segen
Jagdruhe aus Gewissensgründen
Das Ärgernis einer verständlichen Frage
Jäger in der Richterrobe
Vor dem Gerichtsgebäude: Ein totes Wildschwein
Die Missachtung der Gewissensfreiheit

 

I. Der Inquisitionsprozess von Würzburg

Jahrzehntelang durfte ein kirchlicher Hassprediger über die Urchristen im Universellen Leben ungestraft herziehen. Als einer von ihnen den über sie ausgegossenen Unrat der Lutherkirche zurückgab, wurde er vom Staatsanwalt angeklagt und vom Strafrichter verurteilt. Warum?

Ein urchristlicher Marktstand

Es begann an einem sonnigen Samstag Vormittag auf dem Münchner Viktualienmarkt. Vom Alten Peter tönten soeben 9 Glockenschläge herüber. Das einkaufslustige Publikum drängte sich zwischen den Marktbuden; auch vor dem Stand mit dem Firmenlogo Gut zum Leben. Hier gibt es Vegetarisches vom Feinsten, naturreines Gemüse und schmackhaftes Bauernbrot. Was hier verkauft wird, stammt von Leuten, die sich dem Urchristentum verbunden fühlen und in der Umgebung von Würzburg zusammen leben und arbeiten. Sie nennen ihre Anbauweise "Friedfertigen Landbau", weil sie keine Nutztiere halten, keine Chemikalien und auch keine Gülle einsetzen.
Urchristen nennen sie sich, weil sie Jesus von Nazareth unmittelbar nachfolgen wollen und sich die Verbindung zu Gott nicht durch kirchliche Kultverwalter und theologische Dogmen vermitteln lassen möchten. Die Zehn Gebote und die Bergpredigt sind reichhaltig genug, um Gott zu finden, wenn man sie im Alltag praktiziert. Das Besondere an dieser urchristlichen Gemeinschaft mit dem Namen Universelles Leben besteht darin, dass in ihrer Mitte wieder ein Gottesprophet lebt, wie es schon öfters in großen Zeitenwenden der Menschheitsgeschichte der Fall war. Es ist eine Frau, Gabriele, durch die nach Überzeugung der Urchristen und einer weltweit wachsenden Anhängerschaft der Gottesgeist zur heutigen Menschheit spricht. Ein großes Offenbarungswerk wurde durch Prophetenmund übermittelt – mit Aussagen über die Entstehung der Erde und des Lebens auf unserem Planeten, über die Zusammenhänge von Geist und Materie, von Körper und Seele, über den Sinn und Zweck unseres Erdenlebens, über die wahre Bedeutung der Erlösertat Jesu, über das Gesetz von Saat und Ernte, über das Weiterleben der Seele nach dem Hinscheiden des Körpers, über die kommende Zeit der Menschheit, über das entstehende Friedensreich und vieles andere mehr.

Aus dieser geistigen Heimat kommt auch Matthias Holzbauer, der für besagten Samstag aus Würzburg angereist war, um seinen Freunden beim Marktverkauf in München zu helfen. Von Haus aus ist er Soziologe. Als Journalist, Vortragsredner und Buchautor ist er seit vielen Jahren zusammen mit anderen Urchristen tätig, die sich um die Verbreitung des Offenbarungsgutes und auch um die kritische Auseinandersetzung mit den Amtskirchen kümmern. Denn diesen ist die Entstehung neuer religiöser Bewegungen, insbesondere einer Gemeinschaft mit urchristlicher Herkunft, naturgemäß ein Dorn im Auge. Die Kirchen haben so genannte Sektenbeauftragte installiert, die tagaus, tagein damit beschäftigt sind, neue religiöse Bewegungen öffentlich niederzumachen. Matthias hat ein ganzes Archiv, in dem die Auswüchse dieser schon 30 Jahre währenden Kirchenkampagne nachzulesen sind. Doch daran denkt er momentan nicht, sondern verkauft mit erkennbarer Freude vegetarische Feinkost und Brot.

Am Pranger der BILD-Zeitung

Plötzlich unterbricht eine Nachricht diese heitere Kommunikation mit Produkten und Kunden. Ein Mann kommt auf ihn zu: Wisst ihr eigentlich, was heute in der BILD-Zeitung über euch steht? Matthias stutzt, verlässt die Theke und geht zu einem in der Nähe stehenden Zeitungskasten des Boulevardblatts. Dort ist die Headline der heutigen Ausgabe angeheftet. Mit Großbuchstaben schreit sie ihn an: „Viktualienmarkt/Dubiose Sekte betreibt Öko-Stand!“ An allen Zeitungskästen rings um den Viktualienmarkt war dieser abschreckende Hinweis zu lesen. Und wer die Zeitung aufschlug, fand auch gleich den Urheber in Großaufnahme, den Sektenbeauftragten Wolfgang Behnk, der als „Experte“, wie es heißt, vor dem Universellen Leben „warnt“. Und damit die Warnung als Boykott-Aufruf gegen den Marktstand auch sitzt, ist dieser ebenfalls abgebildet, mit einschlägigen Texten, wie z. B.: „Blöd nur, dass viele Biokunden nicht wissen, was dahinter steckt: das Universelle Leben“ - das Behnk in seinem Interview wieder einmal als „Sekte“ apostrophiert und als „totalitär“ beschimpft. Da hilft es auch nichts, dass der zuständige Stadtdirektor dem Boulevardblatt gesagt hat: „Das Unternehmen hält sich an die Regeln; es gab nie eine Beanstandung. Es gibt keinen Anlass, dagegen vorzugehen.“
Das Schimpfwort „dubiose Sekte“ macht jetzt die Runde, die Kunden des Marktstands werden unsicher und die Verkäufer als zwielichtige Zeitgenossen begafft.

Die kirchliche Hasspredigt

Als Matthias Holzbauer an diesem Abend nach Hause fährt, denkt er an sein Pressearchiv. Was hat dieser Kirchenrat nicht schon alles über die Urchristen von heute gesagt?
Als 1993 im amerikanischen Waco rund 80 Menschen durch einen angeblichen Selbstmord starben, suggerierte Behnk der deutschen Öffentlichkeit, dass so ein Massenselbstmord auch beim Universellen Leben möglich sei.
1994 wiederholte er diesen infamen Verdacht auf einer öffentlichen Veranstaltung: Das Universelle Leben sei eine Gemeinschaft, die – so wörtlich – „möglicherweise für den nächsten Sektenmord verantwortlich“ zeichne.
Und als sich im März 1997 im kalifornischen San Diego 50 Menschen umbrachten, dauerte es nur wenige Tage, bis der Pfarrer sein Lieblingsthema, dass im Universellen Leben möglicherweise Ähnliches passieren könnte, in einem Aufsehen erregenden STERN-Interview aufwärmte. Und damit die Sache auch richtig hoch kochte, war das Interview auf der Titelseite des Magazins mit dem Hinweis „Universelles Leben – Deutschlands gefährlichste Sekte“ angekündigt.
Zwischendurch verlangte Behnk immer wieder die Schließung der staatlich genehmigten Weltanschauungsschule des Universellen Lebens, im Jahr 1994 mit der Begründung, die Kinder würden „einem Entpersönlichungs- und Entsozialisierungssystem ausgesetzt“, wie es im Jargon des Kirchenbürokraten heißt. Inzwischen wurde die Schule vom Bayerischen Kultusministerium sogar staatlich anerkannt, weil sie sich nach dem Urteil der Fachbehörde als staatliche Ersatzschule bewährt hat.
1996 schwärzte der Hassprediger der Lutherischen Kirche die Urchristen mit der Behauptung an, sie würden antisemitische Propaganda betreiben. Dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof anlässlich einer staatlichen Broschüre längst festgestellt hat, dass dem Universellen Leben weder Rassismus noch Antisemitismus vorzuwerfen sei, kümmerte Behnk nicht.
1997 bezeichnete er in einer Pressemitteilung die Naturklinik der Urchristen als die Klinik einer „Psychoorganisation“ und unterstellte ihr unseriöse Behandlungsmethoden. In derselben Pressemitteilung streute er den Verdacht, dass eine EDV-Firma von Urchristen, die die Software von Arztpraxen verwaltete, ein Sicherheitsrisiko darstelle. Patientendaten kämen damit „in den Zugriff der Psychosekte Universelles Leben“. Nach wenigen Monaten war die Firma ruiniert und musste ihren Betrieb einstellen.
Die Arbeit Behnks wirkte in allen Bereichen. Im Jahr 1999 verweigerten die Landwirtschaftsbehörden urchristlichen Landwirten wegen ihrer Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft Universelles Leben Fördermittel und benutzten dabei die Stichworte Behnks – „Entpersönlichung“, „psychische Abhängigkeit“ –, um schließlich festzustellen, man sei nicht verpflichtet, „den Staat seinen Feinden auszuliefern“.

Die Süddeutsche Zeitung kommentierte diesen Vorgang damals wie folgt:
„Womit aber haben die beiden Landwirte es sich verdient, von einem Ministerium mit ‘Staatsfeinden’ gleichgesetzt zu werden? Wer dieser Frage nachgeht, stößt früher oder später unweigerlich auf den Pfarrer Wolfgang Behnk, den Sektenbeauftragten der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern. Behnk verwendet erhebliche Energie darauf, die Öffentlichkeit über Gefahren aufzuklären, die aus seiner Sicht vom ‘Universellen Leben’ ausgehen.
Wenn das UL im unterfränkischen Marktheidenfeld ein Gemeindezentrum baut, dann beschuldigt Behnk den Bürgermeister Leonhard Scherg, der nach Recht und Gesetz über den Bauantrag entschieden hat, ein heimlicher Förderer der Sekte zu sein.
Wenn einer der landwirtschaftlichen Betriebe des UL im Bayerischen Rundfunk einen Werbespot für seine Produkte schaltet, schreibt Pfarrer Behnk einen geharnischten Protestbrief an den Intendanten mit der Forderung, die Ausstrahlung einzustellen.
Wenn das Bayerische Kultusministerium auf richterliche Weisung eine private Volksschule des UL genehmigt, fertigt Pfarrer Behnk ein Gutachten über die ‘Verfassungswidrigkeit der Grund- und Hauptschule des UL’, obwohl die Schulaufsichtsbehörde nicht den geringsten Anhaltspunkt für irgendwelche verfassungswidrigen Aktivitäten hat...
Auch die Weigerung des Landwirtschaftsministeriums, den UL-Betrieben staatliche Förderung zu gewähren, stützt sich letztlich auf Pfarrer Behnk. Das Landwirtschaftsamt zitiert ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), wonach das UL als ‘totalitäre Organisation’ bezeichnet werden darf. Tatsächlich hat der VGH diese Äußerung des Sektenpfarrers Behnk aber nur als ‘Meinungsäußerung’ zugelassen, die im ‘religiös-weltanschaulichen Meinungskampf’ auch in ‘scharfer und überspitzter Form’ hingenommen werden müsse.“

Anlässlich der Diskriminierung bei der Vergabe der erwähnten Fördermittel sah sich das Verwaltungsgericht dann veranlasst, der Glaubensgemeinschaft Verfassungstreue zu bescheinigen. Auch wurde klargestellt, dass die in der HG Naturklinik praktizierte Medizin keinerlei Anlass zu Zweifeln gibt.

All das änderte nichts daran, dass das kirchliche Trommelfeuer unvermindert weiterging. Dem Trommler Behnk wurde der Hilfstrommler Michael Fragner zur Seite gestellt, der auf der Website der Pfarrgemeinde Michelrieth die Verfassungswidrigkeit der Schule suggeriert und die Klinik als Sektenbetrieb diskriminiert, während Behnk in alter Manier auf Vorträgen hetzt.
Im Jahr 2002 bezeichnete er das Universelle Leben als „gefährliche und totalitäre Psychosekte“, im Jahr 2003 bezeichnete er die Gemeinschaft als „durch und durch totalitär“, und im Jahr 2004 lässt er sich in den Nürnberger Nachrichten ablichten und wie folgt zitieren: „Wolfgang Behnk nennt Universelles Leben ein unmenschliches, raffgieriges Unterdrückungssystem.“ Und nun das geschäftsschädigende Interview gegen den Stand am Münchner Viktualienmarkt.

Das Flugblatt

Das sind nur einige Beispiele, die Matthias Holzbauer durch den Kopf gingen. Weil er sich im Archiv mit allen Einzelheiten erneut konfrontiert sah, beriet er sich mit seinen Freunden. Wie lange noch, fragten sie sich. Warum müssen wir uns das alles bieten lassen? Die Gerichte fallen den Pfarrern nicht in den Arm, denn alles sei ja nur Meinungsäußerung. Man kam zu dem Ergebnis, den Vorfall mit der Münchner BILD-Zeitung zum Anlass zu nehmen, mit einem Flugblatt einmal deutlich zu machen, wes Geistes Kind diese Kirche eigentlich ist, die andere mit soviel Unrat bewirft. Am übelsten war der Versuch, den Urchristen Antisemitismus zu unterstellen.
Also stellte man in dem Flugblatt zunächst dar, wie der ehemalige Landesbischof Hans Meiser gegen Juden hetzte. Originalton Meiser: Das „Umsichgreifen jüdischen Geistes“ werde „zum allergrößten Schaden für unser Volk“. „Gegen diese Art von Ver­judung unseres Volkes können wir nicht energisch genug ankämpfen.“ „Der jüdische Verstand hat etwas Zersetzendes, Ätzendes, Auflösendes.“ „Mischehen zwischen Deutschstämmigen und Juden können wir nicht billigen.“ „Lasst uns zu Gott, zu unserem Herrn, Christus, beten für unser Volk, beten für Adolf Hitler.“ Zitiert wurde auch die Nürnberger Abendzeitung, die unter der Überschrift „Ein Bischof unterm Hakenkreuz“ darüber berichtete, dass der jetzige Landesbischof seinem braunen Vorgänger ein Gedenkjahr widmen möchte, und dass Nürnberger Politiker dies kritisieren.
Und dann kam das Flugblatt auf den Kirchengründer Martin Luther zu und dessen Hetzreden gegen die Juden zu sprechen. Er hatte dazu aufgerufen, dass man ihre Synagogen oder Schulen mit Feuer anstecken solle, und dass man ihren Rabbinern bei Todesstrafe verbiete, zu lehren. Und Hitler berief sich in seinem Antisemitismus ausdrücklich auf Luther und fügte hinzu: „Ich tue nur, was die Kirche seit 1500 Jahren tut, allerdings gründlicher.“

Soviel zu der Frage, ob ein Vertreter der Lutherkirche wohl berechtigt ist, anderen Antisemitismus vorzuwerfen. Und weiter heißt es in diesem Flugblatt: „Landesbischof Friedrich, der gegenwärtig den ‚Nazibischof’ Meiser (Nürnberger Abendzeitung) feiern lässt, gibt sich gern als friedliebender Biedermann. Doch gleichzeitig agiert er als geistiger Brandstifter gegen Andersgläubige. Er ist der Auftraggeber für Wolfgang Behnk, der von der Luther-Sekte dafür bezahlt wird, gegen andere Religionsgemeinschaften und vor allem gegen Kirchenaussteiger vorzugehen! Anders als ihr Vorbild Martin Luther dürfen Bischof Friedrich und sein Verleumdungsbeauftragter Behnk nicht mehr zum Mord an Menschen mit anderen Glaubensüberzeugungen aufrufen, da wir – anders als zur Zeit Luthers – heute in einem Rechtsstaat leben. Friedrich und Behnk arbeiten statt dessen mit Rufmord, Ehrabschneiung und geschäftsschädigender Verleumdung.“

Ohne Zweifel deutliche Worte. Sie sollten dem Leser vor Augen führen, dass sich die Lutherische Kirche, die religiöse Minderheiten pauschal als Sekten beschimpft, selbst wie eine Sekte benimmt und überdies wie eine Inquisitionsbehörde, die den Scheiterhaufen durch Anprangerung in Presse, Rundfunk und Fernsehen ersetzt, selbstverständlich stets aus christlichem Pflichtgefühl, um vor gefährlichen Sekten zu warnen.

All dies wurde in einer plakativen Überschrift zusammengefasst. Leider können wir sie momentan nicht wiedergeben, weil es uns dann genauso ergehen würde wie Matthias Holzbauer, der für das Flugblatt verantwortlich zeichnete.

Ein Ketzer vor Gericht

Das Flugblatt wurde Ende März in München verteilt. Anfang Juni klingelte um 6.45 Uhr die Polizei Holzbauer aus dem Bett. Hausdurchsuchung! Sie stehen in Verdacht, mit einem Flugblatt die Kirche beleidigt zu haben, den Bischof und seinen Sektenbeauftragten. Gibt es noch weitere Flugblätter bei Ihnen? Wir müssen die Wohnung durchsuchen, um das Material zu beschlagnahmen.– Matthias Holzbauer reibt sich die Augen, um sich zu vergewissern, dass er nicht träume. Richter und Staatsanwälte haben doch immer betont, dass es sich nur um Meinungsäußerungen handelte, wenn kirchliche Sektenbeauftragte religiöse Minderheiten als „gefährlich“, „totalitäre“, „menschenverachtende Psycho-Sekten“ beschimpften. Wenn aber einer der Betroffenen sich dagegen wehrt und mit einem Flugblatt der kirchlichen Inquisition den Spiegel vorhält, holt ihn die Polizei aus dem Bett.

Doch das war nur das Vorspiel. Dr. Dietrich Geuder, Staatsanwalt in Würzburg, hatte sich weit mehr vorgenommen, als den Ketzer nur durch eine Hausdurchsuchung einzuschüchtern. Ende Juli erhob er Anklage vor dem Strafgericht Würzburg wegen Beleidigung von Kirche, Landesbischof und Sektenbeauftragtem. Antisemitisch dürfe man diese Kirche nicht nennen, das sei eine strafbare Schmähung. Auch als „Inquisitions-Sekte“ dürfe man sie nicht bezeichnen, das sei eine strafbare Beleidigung. Die Dinge nahmen ihren Lauf, und am 14.12.2006 stand der Angeklagte Matthias Holzbauer zum ersten Mal in seinem Leben vor Gericht. Auch Dr. Geuder, der Freund nächtlicher Hausdurchsuchungen, war erschienen, dieses Mal als Anklagevertreter. Der Prozess war in der Presse angekündigt worden – unter der kirchengerechten Überschrift „Sektenanhänger vor Amtsgericht“. Der Bayerische Rundfunk, das staatliche Fernsehen aus Slowenien und private Fernsehsender aus Spanien, Italien und Deutschland sorgten in den Fluren des Gerichts für Leben. Ganz zu schweigen von den vielen Prozessbeobachtern, weit mehr, als in dem kleinen Sitzungssaal Platz hatten. Die Spannung stieg bei den Leuten im Saal und draußen vor der Tür. Dann kam der Hauptakteur der Szene, der nach dem Geschäftsverteilungsplan für den Buchstaben H zuständige Strafrichter Dr. Stühler.

Die Sitzung wurde eröffnet und der Angeklagte zur Person befragt. Alter, Personenstand, Verdienst, Unterhaltspflichten. Herr Staatsanwalt haben Sie noch eine Frage? Herr Verteidiger, Sie? Keine Fragen. Also Herr Holzbauer, wollen Sie nun zur Sache Aussagen machen oder schweigen? Es steht ihnen frei. Der Angeklagte will aussagen, und zwar in Form einer schriftlichen Erklärung, die er nun verliest:

Der Angeklagte wehrt sich

»Als Sohn einer gut katholischen CSU-Familie ist es für mich ein besonderer Moment, das erste Mal in meinem Leben vor einem Strafgericht zu stehen. Wer sich wie ich intensiv mit der Geschichte der Inquisition befasst hat, den wird so etwas allerdings weniger wundern. Denn es gehörte schon immer zum Leben eines Menschen, der aus katholischer oder lutherischer Sicht ein „Ketzer“ und „Häretiker“ ist, früher oder später auch einmal mit der Justiz Bekanntschaft zu machen. Leider auch noch im 21. Jahrhundert.

Ich bin seit 25 Jahren Anhänger der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben. Anfang der 80er Jahre begegnete ich in Nürnberg dem Universellen Leben. Ich befasste mich mit dessen Lehren und Aktivitäten und siedelte im Jahr 1985 in die Umgebung von Würzburg um, um im Zentrum dieser Glaubensgemeinschaft mit deren Anhängern zu leben und zu arbeiten. Seither bin ich als Publizist bei der Herausgabe von Zeitschriften, als Buchautor, als Redner bei Vortragsveranstaltungen und auch als Mitarbeiter beim Vertrieb vegetarischer Lebensmittel an Marktständen unter anderem in Würzburg, Nürnberg und München tätig.

Ich archiviere und dokumentiere seit vielen Jahren die Vorgänge im Zusammenhang mit religiösen Minderheiten in Deutschland und habe auch ein eigenes Buch darüber geschrieben, das den Titel trägt: Der Steinadler und sein Schwefelgeruch – das neue Mittelalter. Von daher kann ich das, was heute abläuft, sehr gut einordnen.

Als in Deutschland Ende der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts neue religiöse Bewegungen entstanden, setzten die Amtskirchen so genannte Sektenbeauftragte ein, die mit der Aufgabe betraut sind, diese neue religiöse Konkurrenz in der Öffentlichkeit auf jede nur denkbare Weise abzuwerten bzw. zu bekämpfen. Seit über 20 Jahren führt die Evangelisch-Lutherische Kirche durch ihre Sektenbeauftragten – zunächst Pfarrer Haack, später Dr. Behnk, heute zusammen mit Pfarrer Fragner – einen öffentlichen Glaubenskampf gegen das Universelle Leben. Kirchenrat Dr. Behnk tut dies auf besonders aggressive Weise ...
... Im einzelnen nehme ich auf die meinem Verteidiger vorgelegten Zeitungsartikel und Pressemitteilungen der Sektenbeauftragten Bezug.

... Moderne Inquisition ...

Die Kampagne der Evangelisch-Lutherischen Kirche führte mehr und mehr zu einer sozialen Ausgrenzung der Angehörigen des Universellen Lebens. Es geht längst nicht mehr bloß um Rufschädigungen. Angesichts der Schärfe und Häufigkeit der Kirchenkampagne gegen „gefährliche Sekten“ erleiden neue religiöse Bewegungen wie das Universelle Leben und ihre Anhänger nicht nur Ansehensminderung, sondern sie werden zu Feinden der Gesellschaft stigmatisiert, die für ihre religiösen Veranstaltungen keine Räumlichkeiten mehr finden, bei ihrer Berufsausübung auf einen kirchlichen Wink Kunden und Werbemöglichkeiten verlieren, und auch im privaten Bereich diskriminiert werden. Es handelt sich um eine moderne Inquisition, bei der zwar niemand mehr auf dem Scheiterhaufen verbrannt wird, aber mit Hilfe des öffentlichen Einflusses der Kirchen in den Medien an den Pranger gestellt wird.

Die Scheiterhaufen des 21. Jahrhunderts sind die Massenmedien. Wenn die Bild-Zeitung, wie am 18. März dieses Jahres geschehen, unter erheblicher Mitwirkung des lutherischen Rufmordbeauftragten Wolfgang Behnk die großformatige Schlagzeile an alle Zeitungskästen der Stadt hängt: „Viktualienmarkt: Dubiose Sekte betreibt Ökostand“ – dann ist das der moderne Scheiterhaufen. Ich habe an diesem Tag selbst an diesem Stand gearbeitet und weiß, wovon ich rede. Unmittelbar auf und um den Marktplatz stehen mindestens fünf solcher Kästen. Die Flammen züngelten also von allen Seiten. Die Menschen wurden geradezu angestachelt, hinzulaufen wie weiland zur Hinrichtungsstätte und zu gaffen: Hey, schaut euch mal die gefährlichen „Ketzer“ an! – Heute verbrennt auf einem solchen modernen Scheiterhaufen kein Kohlenstoff, aber es steigen nach wie vor die Rauchwolken negativer Gedanken wie Vorurteile, künstlich geschürte Ängste und Aggressionen auf. Ein Religionslehrer schickte sogar seine Schüler an den Stand – man kam sich vor wie im Zirkus oder im Tiergarten.

Aber wir leben ja nicht mehr im Mittelalter, sondern in einer Demokratie, dachte ich, und deshalb entschloss ich mich, mit Hilfe eines plakativen Handzettels die Öffentlichkeit einmal deutlich darauf hinzuweisen, um welche Organisation es sich handelt, die mich und meine Glaubensgenossen seit Jahrzehnten öffentlich brandmarkt und in erwähntem Zeitungsinterview erneut massive Geschäftsschädigung betrieb.

Ich wollte mit dem Flugblatt niemanden persönlich verletzen, sondern die infame Weise der Evangelisch-Lutherischen Kirche aufzeigen, unter anderem auch die Vorgehensweise des Kirchenrats Behnk, der im Auftrag seines Bischofs handelt. Nachdem die Evangelische Landeskirche in Bayern sich öffentlich als Richter über meine Gemeinschaft aufspielt und immer wieder neue inquisitorische Kampagnen führt, wollte ich deutlich machen, um wen es sich hierbei meines Erachtens handelt. Soweit das Flugblatt Bewertungen enthielt, wird stets auf Sachverhalte Bezug genommen. Dies gilt insbesondere auch für das Beiwort „antisemitisch“, das ich mit Luther und Meiser rechtfertigte. Dabei wies ich darauf hin, dass der Antisemit Meiser gegenwärtig wieder durch ein Gedenkjahr gefeiert werden soll. Ich halte die Evangelische Kirche in ihrem Vorgehen für totalitär, weil sie, unter grober Verletzung des Toleranzgebots, gegen religiöse Minderheiten, insbesondere das Universelle Leben, vorgeht. Nachdem sie meiner Gemeinschaft eine totalitäre Haltung vorwirft und das Universelle Leben ständig als Sekte beschimpft, habe ich auch dieses Etikett in dem Flugblatt zurückgegeben.

In einem Brief an Arno Hamburger, den Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde in Nürnberg, schrieb ich am 3. Mai: „Vielleicht ist unser Flugblatt auch so etwas wie ein Hilferuf, weil der skandalöse Umgang unserer Gesellschaft mit neuen religiösen Bewegungen ... in den Medien totgeschwiegen wird ...“ Aus heutiger Sicht kann ich sagen: Dieses Flugblatt war ein Hilferuf, nicht nur an die Öffentlichkeit, sondern auch an die Justiz, endlich einer religiösen Minderheit beizustehen, die seit Jahrzehnten von den Vertretern einer gedanklich noch am Mittelalter orientierten Großsekte drangsaliert wird. Die Antwort auf diesen Hilferuf erleben wir heute: Wer sich wehrt, soll offensichtlich eingeschüchtert oder gar kriminalisiert werden. Nachdem man gegen die im Flugblatt genannten Tatsachen nichts vorbringen kann, hat man die angebliche Beleidigung aus dem Hut gezaubert.

Ich kann hier nur für mich und meine Freunde sagen: Wir sind eine starke Gemeinschaft, und wir lassen uns nicht einschüchtern. Dem Landesbischof Friedrich habe ich am 13. Juni geschrieben, und das kann ich nur wiederholen: Solange er und seine Nachfolger es zulassen, dass die Inquisition noch immer lebendig ist, „werden wir uns auch zur Wehr setzen. Auch wenn wir nicht einmal über einen Bruchteil der Gelder und des Einflusses verfügen wie Ihre Kirche.“

Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass das Flugblatt in Wahrnehmung meiner berechtigten Interessen und der meiner Freunde zulässig war. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich mich dadurch strafbar gemacht habe.

Deshalb bin ich auch äußerst überrascht, hierwegen angeklagt zu werden. Verwundert bin ich darüber besonders deshalb, weil Strafanzeigen von Seiten meiner Gemeinschaft gegen all die üblen Verleumdungen der letzten Jahre stets eingestellt wurden und nie zu einer Anklage führten. Ich habe mir die Mühe gemacht, einmal in den Archiven zu blättern. In den letzten 20 Jahren wurde in 77 Fällen Strafanzeige gegen Kirchenvertreter und deren Handlanger erstattet, und zwar wegen Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede, Geschäftsschädigung, Volksverhetzung, Falschaussage vor Gericht, Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses, Nötigung, Erpressung und Anstiftung zur Sachbeschädigung. Keine einzige dieser Strafanzeigen führte je zu einer Anklage. Der jetzige Anklagevertreter Herr Dr. Geuder war immer besonders großzügig, wenn es darum ging, solche Strafanzeigen einzustellen. Neuerdings erhebt er in umgekehrter Richtung bei jeder Gelegenheit Anklage, auch wenn es sich um Delikte handelt, für die sich nie ein Staatsanwalt interessiert, sondern bei denen der Anzeigeerstatter stets auf den Privatklageweg verwiesen wird.

Wegen des vorliegenden Flugblatts wurde ich auf Veranlassung des Staatsanwalts sogar im Morgengrauen heimgesucht, weil eine Hausdurchsuchung angeordnet worden war. Dabei war nichts mehr zu ermitteln, da mein Name ja auf dem Impressum des Flugblatts stand. Ich habe diese Hausdurchsuchung als Schikane empfunden. Mein Vertrauen in die Justiz ist erheblich beeinträchtigt. Wie ich gehört habe, sind ja auch Staatsanwälte zu Objektivität verpflichtet. Bei Herrn Dr. Geuder habe ich den Eindruck, dass er persönliche bzw. kirchliche Interessen verfolgt.

Insofern kann ich nur hoffen, dass ich heute vor einem neutralen und unabhängigen Gericht stehe, das mir Gerechtigkeit widerfahren lässt. Ich mache mir allerdings Sorge, ob das in dem kirchlich geprägten Würzburger Milieu ohne weiteres möglich ist. Wer die Kirche angreift, gilt als Ketzer, der zu verurteilen ist. Ich mache mir auch Sorge, wie es bei diesem Prozess dem zuständigen Richter ergeht. Möglicherweise ist er Mitglied der Evangelischen Kirche, vielleicht sogar ein aktives Mitglied, und fühlt sich deshalb von meinem Flugblatt selbst betroffen. Kann er da noch unbefangen urteilen? Nach meiner ehrlichen Aussage zur Person des Angeklagten darf ich vielleicht auch eine ehrliche Aussage zur Person des Richters erwarten, worum ich hiermit bitte.«

Das Geheimnis des Richters

Der Richter nimmt die Aussage entgegen und liest den letzten Satz noch einmal: „Eine ehrliche Aussage zur Person des Richters“, verlangt der Angeklagte. Das ist man an diesem Ort nicht gewohnt. Hier stellt das Gericht und nicht der Angeklagte die Fragen, belehrt der Richter den aufmüpfigen Urchristen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer, mischt sich ein: Ich weiß, dass Sie nicht verpflichtet sind, über Ihre Glaubenszugehörigkeit Auskunft zu geben. Aber es ist schon eine besondere Situation in diesem Prozess. Wenn Sie dieser Kirche angehören, die sich durch die angeklagten Äußerungen verletzt fühlt, könnten Sie sich auch selbst verletzt fühlen und doch nicht mehr ganz so unbefangen entscheiden. Es geht hier um Gerechtigkeit, und dazu gehört Fairness; und Fairness verlangt Offenheit. Deshalb habe ich für die Frage des Herrn Holzbauer Verständnis, und Sie könnten sie eigentlich ganz gelassen beantworten. Der Richter: Ich bin gelassen, ich bin die Ruhe in mir selbst, aber ich beantworte diese Frage nicht. Wollen Sie mich ablehnen? – Der Verteidiger tut dies nicht, denn er weiß, dass die Gerichte längst entschieden haben, dass die Konfessionszugehörigkeit eines Richters auch dann verschwiegen werden darf, wenn seine eigene Kirche vor Gericht steht. Ein Ablehnungsantrag wäre in diesem Fall nur eine willkommene Gelegenheit für den so betont gelassenen jungen Richter, seine Richtermacht noch deutlicher zu demonstrieren.

 Brief an einen jüdischen Mitbürger

Der Prozess geht weiter. Man kommt zur Beweisaufnahme. Der Richter verliest den Handzettel. Zu Protokoll genommen wird ein Packen von Zeitungsartikeln, in denen über die übelsten Angriffe des Sektenbeauftragten gegen die Glaubensgemeinschaft des Angeklagten berichtet wird. Nun liest der Angeklagte zwei Briefe vor, einen an den Landesbischof und einen an den Vorsitzenden der israelitischen Kultusgemeinde in Nürnberg, Herrn Arno Hamburger.
In dem Brief an den Landesbischof heißt es unter anderem:
„Aus meinem Brief an Arno Hamburger geht ... hervor, dass diese Auseinandersetzung nichts mit Ihnen als Person zu tun hat. Diese Auseinandersetzung hat etwas damit zu tun, dass die Inquisition noch immer lebendig ist. Und solange Sie (oder Ihr Nachfolger) dies zulassen, werden wir uns auch zur Wehr setzen. Auch wenn wir nicht einmal über einen Bruchteil der Gelder und des Einflusses verfügen wie ihre Kirche.“

In dem Brief an Arno Hamburger heißt es unter anderem:
„Vorweg möchte ich gleich klarstellen, dass ich, mit Verlaub, Herrn Friedrich nicht vorgeworfen habe, er sei ein Antisemit. Ich habe ihm vorgeworfen, dass er religiöse Minderheiten verfolgen lässt, das ja. Und ich habe festgestellt, dass er ein Gedenkjahr für den Antisemiten Meiser ausrufen wollte.“
Später geht der Briefschreiber dann auf die Situation auf dem Münchner Viktualienmarkt ein und schreibt dem jüdischen Mitbürger Arno Hamburger Folgendes:
„Stellen Sie sich vor: Sie gehen frühmorgens an ihren Arbeitsplatz, der allen Vorschriften entspricht ..., gehen dort einer anständigen Arbeit nach, und dann müssen sie plötzlich feststellen, dass sie in der ganzen Stadt buchstäblich an den Pranger gestellt worden sind ...
Das Flugblatt ist zugegebenermaßen sehr deutlich. Aber unsere bittere Erfahrung der letzten 20 Jahre ist: Diese Institution, in der nach wie vor der Ungeist der Inquisition weht, wenn auch heute unter anderen Umständen, die versteht leider keine andere Sprache. Der kann man nur immer wieder wenigstens ansatzweise vor Augen führen, was sie selbst anderen antut ... Ich habe das Thema der modernen Inquisition und insbesondere der Verfolgung der Urchristen im Universellen Leben durch Kirche und Staat in dem Buch ‘Der Steinadler und sein Schwefelgeruch’ zusammengefasst, das ich Ihnen anbei übersende. Mit dem, was Sie und Ihre Glaubensgenossen durchgemacht haben, ist es natürlich in keiner Weise zu vergleichen. Und doch könnte ich mir vorstellen, dass sich Ihnen beim Durchlesen der einen oder anderen Seite die Haare sträuben, wenn Sie feststellen, was auch im Nachkriegsdeutschland so alles möglich und leider immer noch üblich ist ...
Ich weiß, dass Herr Friedrich persönlich kein Antisemit ist. Er hat sogar die Mitschuld der Kirche an der Verfolgung der Juden einmal in Aufsehen erregender Weise thematisiert. Umso verwunderlicher ist es, dass er heute wieder andere Zeichen setzt. Sind es die ‚Sachzwänge’ des Amtes? Jedenfalls hat die Kirche, die er in Bayern verantwortlich leitet, sich meines Wissens weder vom Antisemiten Luther noch vom Antisemiten Meiser distanziert. Seine Kirche verfolgt bis heute religiöse Minderheiten mit demselben Fanatismus, mit dem ein Luther die Hinrichtung täuferischer Prediger forderte. Das wollen wir in unserem Flugblatt zum Ausdruck bringen, und nichts anderes.“

Verharmlosung eines Antisemiten

Die Beweisaufnahme wird beendet. Der Staatsanwalt erhält das Wort. Der Angeklagte habe sich strafbar gemacht, weil alles darauf hindeute, dass es ihm nicht um die Auseinandersetzung in der Sache, sondern um eine Diffamierung der Evangelischen Landeskirche gehe. Mit Ausdrücken wie „totalitär“ und „Inquisitions-Sekte“ werde geschmäht. Es liege keine Sachauseinandersetzung vor. Der Angeklagte habe sich nicht an die „Spielregeln“ gehalten, die für Meinungsäußerungen gelten. Soweit auf Vergangenes verwiesen werde, diene das nur als Deckmantel, um zu beleidigen. Das gelte auch für das Wort „antisemitisch“. Der Bischof Meiser habe sich zwar auch gegen die Juden geäußert, die hier zitierten Äußerungen seien aber aus dem Zusammenhang gerissen. Meiser sei eine vielschichtige Persönlichkeit. Das Flugblatt sei durch keinerlei Sachbezüge gerechtfertigt.

Auf den Zuschauerbänken entsteht Unruhe – unterdrücktes Gelächter, Ärger, missmutiges Raunen. Der Staatsanwalt scheint von einem anderen Flugblatt zu sprechen. Er vergewaltigt den Sachverhalt, um seine Anklage auf Biegen und Brechen zu rechtfertigen.

Der Judenhetzer Paulus

Dann ergreift der Verteidiger das Wort. Er weist auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hin, wonach bei öffentlichen Auseinandersetzungen von Schmähungen nur ausnahmsweise die Rede sein kann: nur dann, wenn es an jeglichem Sachbezug fehlt. Auch polemische und überspitzte Äußerungen sind zulässig, gleich, ob man sie für richtig oder falsch hält. So durfte man, wie der Verteidiger bereits in seiner Verteidigungsschrift vor der Hauptverhandlung dargelegt hatte, den verstorbenen bayerischen Ministerpräsidenten als den Typus eines „Zwangsdemokraten“ und den „bundesdeutschen Verschnitt des nationalsozialistischen Führerkults“ bezeichnen, ohne sich strafbar zu machen.

Im vorliegenden Fall ist bei jeder Wertung ein klarer Sachbezug gegeben. Die inquisitorische Kampagne wurde erwähnt; und das Sektenetikett durfte zurückgegeben werden, denn die Gerichte erlauben einem Mann wie Holzbauer, dessen Gemeinschaft jahrzehntelang mit Dreck beworfen wurde, sich deutlich zur Wehr zu setzen. Der Verteidiger zählt noch einmal auf, was Richter und Staatsanwälte an Schimpfworten gegenüber der Glaubensgemeinschaft des Angeklagten alles unbeanstandet ließen – „Psychosekte“, „gefährliche Sekte“, „totalitär“ usw. usw., all das durfte man ungestraft sagen.

Die Rechtfertigung Meisers durch den Staatsanwalt bezeichnet der Verteidiger Holzbauers als peinlich. Im übrigen hält er ihm entgegen: Es geht nicht nur um den vergangenen Antisemitismus. Lesen Sie einmal nach, was in der bis heute gültigen Luther-Bibel steht und was der dort von der Lutherkirche hoch verehrte Apostel Paulus über die Juden sagte: „Die haben den Herrn Jesus getötet und die Propheten und haben uns verfolgt und gefallen Gott nicht und sind allen Menschen Feind ... Aber der Zorn ist schon über sie gekommen zum Ende hin.“ (1. Thess. 2,14 f.) Und im Titusbrief schimpft der „Völkerapostel“ regelrecht drauflos: „Denn es sind viele freche, unnütze Schwätzer und Verführer, sonderlich die aus den Juden, welchen man muss das Maul stopfen ... Sie sagen, sie kennen Gott; aber mit den Werken verleugnen sie ihn. Sie sind es, die Gott ein Gräuel sind ...“ (Tit. 1,10 ff.) Und wieder im Römerbrief bezichtigt Paulus die Juden pauschal, dass sie stehlen und ehebrechen (Röm. 2,17 ff), während er im Philipperbrief ihr geistiges Gut gar mit Kot vergleicht (Phil. 3, 8).

Im Gerichtsaal ist es mucksmäuschenstill. Der Verteidiger wendet sich erneut an den Staatsanwalt: Das ist nicht Vergangenheit, sondern Gegenwart. Die ganze Bibel, einschließlich solche antisemitischer Texte, bezeichnet die Evangelische Kirche als verbindliches Wort Gottes, das sie jeden Sonntag verbreitet. Vielleicht sollten Sie gegen die Verbreitung solcher Texte einmal Anklage erheben, anstatt denjenigen vor Gericht zu ziehen, der auf die antisemitischen Komponenten der Lutherkirche hinweist. Doch die Ohren des Anklagevertreters scheinen taub zu sein. Der Verteidiger wendet sich wieder an den Richter, der aufmerksam zuzuhören scheint. Eine Unzahl von rechtlichen Gesichtspunkten zugunsten des Angeklagten war bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung schriftlich vorgetragen worden. Der Anwalt betonte noch einmal, dass er davon ausgehe, der Richter habe all das gelesen, sodass er es nicht wiederholen müsse – die vielen Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte zur Rede- und Pressefreiheit in Deutschland, die auch scharfe und leidenschaftliche Worte gestatten, und immer wieder zu dem Ergebnis kommen: Wer austeilt, muss auch einstecken. Am Ende stellt der Anwalt fest: Der Angeklagte ist ein aufrechter Zeitgenosse, der von der Redefreiheit des Grundgesetzes Gebrauch gemacht und die Wahrheit gesagt hat. Deshalb ist er freizusprechen.

Ein Richter entlarvt sich

Die Sitzung wird geschlossen und die Urteilsverkündung auf den Nachmittag verlegt. Der Gerichtssaal leert sich, und die Spannung der Zuhörer verteilt sich auf die umliegenden Gaststätten. Beim Mittagessen wird spekuliert und räsoniert. Der Richter hatte die Verhandlung umsichtig und souverän geführt; es scheint sich um einen kompetenten Mann zu handeln. Die Sympathisanten des Angeklagten begannen auf einen Freispruch zu hoffen. Und wie war das mit dem Staatsanwalt? Der hat doch glatt die Judenhetze Meisers verharmlost. Da wirkte er eher wie ein Büttel der Kirche und nicht wie ein Staatsanwalt, der zur Objektivität verpflichtet ist. Er machte es dem Verteidiger nicht allzu schwer, die auf schwachen Füßen stehende Anklage zu zerpflücken. Punkt für Punkt tat er das. Er wies nach, dass die Kirche sich in Vergangenheit und Gegenwart antisemitisch verhielt, inquisitorisch und totalitär. Nach all dem musste auch die scharfe Überschrift des Flugblatts erlaubt sein.
Schließlich war es 15.30 Uhr, und der Richter betrat zur Urteilsverkündung den Saal. „Im Namen des Volkes, der Angeklagte Matthias Holzbauer wird wegen Beleidigung zu 50 Tagessätzen in Höhe von 20 Euro verurteilt.“

Der Richter war jetzt nicht mehr so gelassen, wie er sich am Vormittag gab. Es war ihm anzusehen, dass er angespannt war, vielleicht sogar ein wenig aggressiv. Beim ersten Satz seiner Urteilsbegründung wurde klar, warum. Er lautete: „Mit einem gewissen Befremden hat das Gericht zur Kenntnis genommen, dass die Verteidigung versucht, dieses Verfahren hoch zu stilisieren zu einem Verfahren, in dem die Religionsfreiheit in Deutschland auf dem Spiel steht.“
Dem Verteidiger stockte ersichtlich der Atem. Natürlich hatte er die scharfe Reaktion des Angeklagten damit begründet, dass die Evangelische Kirche die Gemeinschaft der Urchristen im Universellen Leben permanent an den Pranger stellte und gesellschaftlich ausgrenzte und damit deren Religionsfreiheit beschnitt. Das ist ein Faktum. Und das nahm ihm das Gericht nun übel?! Religionsfreiheit gilt offenbar nur für die Amtskirchen und nicht auch für Ketzer. Ein Richter, der einen Verteidiger beanstandet, weil er sich auf Grundrechte seines Mandanten beruft, verhält sich skandalös. War der junge Mann am Richtertisch doch nicht so kompetent, wie es ursprünglich schien? Oder hatte er Angst, im klerikalen Würzburger Klima einen Kirchenkritiker freizusprechen?

Ein Urteil im Interesse der Kirche

Jedenfalls war ihm im weiteren Fortgang seiner Urteilsbegründung so gut wie jedes Argument recht, um einen Freispruch zu vermeiden. Der Angeklagte habe bei seiner Kritik nicht das Florett, sondern den Knüppel benutzt. Das sei ihm nach den geltenden Regeln nicht erlaubt. Als er sich gar dazu verstieg, dem Angeklagten entgegenzuhalten, er sei doch gar nicht vom Sektenbeauftragten, sondern von der BILD-Zeitung angegriffen worden, wurde im Gerichtssaal Gelächter und Empörung laut. Der Staatsanwalt drohte mit Ordnungsstrafe, als das Volk auf der Zuhörerbank den Unsinn, der im Namen des Volkes verkündet wurde, nicht mehr ertragen konnte.

Selbstverständlich billigte der Richter dann auch noch die Verharmlosung des Landesbischofs Meiser. Das sei alles Vergangenheit. Damit sei das auf dem Flugblatt enthaltene Wort „antisemitisch“ nicht zu rechtfertigen. Der Tatbestand der Beleidigung sei erfüllt. Auch wenn der Angeklagte gemeint habe, er sei zu einer scharfen Reaktion berechtigt, entschuldige das nichts. Er ist wegen Beleidigung zu verurteilen.

Junger Jurist mit wenig Anstand

Als der Richter Dr. Hubert Stühler mit seinen fragwürdigen Ausführungen zu Ende war, meldete sich erneut der Verteidiger zu Wort und hielt ihm vor: Sie haben in Ihrer Urteilsbegründung gesagt, Sie seien befremdet, dass ich mich zugunsten meines Mandanten auf die Religionsfreiheit berufen habe. Ein Richter, der dies beanstandet, urteilt nicht unbefangen. Ich lehne sie deshalb wegen Befangenheit ab und gebe dies zu Protokoll. Nun kam es zu einer neuen Überraschung. Der Richter weigerte sich, seine Ablehnung ins Protokoll aufzunehmen. Warum, fragte der Anwalt und fügte hinzu: Es ist überall üblich, Ablehnungsanträge sofort zu protokollieren. Der Richter: In Würzburg nicht. Und dann wurde er pampig: Sie haben doch zwei Hände und können schreiben, und ein Blatt Papier wird sich auch noch finden. Der Anwalt, doppelt so alt wie der Richter, entgegnete, dass er diese Art der Behandlung als unverschämt empfinde. Der Richter: Dann empfinden sie es eben als unverschämt. Jetzt kam heraus, wer sich hinter der schönen Richterrobe verbarg. Ein junger Jurist, der es im vorliegenden Fall nicht mehr für nötig hielt, die Regeln des Prozessrechts und des Anstands zu wahren.

Die Sitzung wurde unterbrochen, der Ablehnungsantrag aufgeschrieben und dem Gericht übergeben. Die Reaktion war vorauszusehen. Beschluss: Der Antrag wurde als unzulässig abgewiesen, weil nach dem letzten Wort des Angeklagten am Vormittag keine Ablehnungsanträge mehr möglich sind. Schon richtig, aber der Ablehnungsgrund war ja erst bei der Urteilsbegründung entstanden. Nicht das Ergebnis des Urteils wurde abgelehnt, sondern der Richter, der daran Anstoß nahm, dass sich jemand auf die Religionsfreiheit beruft.

Die Kirche dankt dem Staat

Als der Richter nach der Urteilsverkündung den Saal verließ, trat Kirchenrat Dr. Behnk auf ihn zu, übergab ihm offenbar seine Visitenkarte und wollte ihm die Hand schütteln. Das muss man verstehen. Schließlich hat das Gericht der Kirche einen Dienst erwiesen, mit dem sie nach der geltenden Rechtsordnung nicht rechnen konnte. Handelte der Kirchenrat im Auftrag seiner Kirche, die kontrolliert, ob Richter „richtig“ entscheiden, um ihnen dann die Hand zu schütteln? Oder war das nur die Masche des übereifrigen Pfarrers Behnk?

Man wird sehen, ob das Zusammenspiel von Kirche und Staat auch in 2. Instanz so gut funktioniert. Gegen das Urteil, dessen Begründung nach Inquisition riecht, wurde bereits Berufung eingelegt. Der Prozess wird immer mehr zum Test für eine wichtige Frage: Darf man hierzulande die Wahrheit auch dann sagen, wenn sie den Amtskirchen missfällt?

Die Kreuzigung der Wahrheit

Während im Gerichtsaal vor einem Kruzifix mit dem gemarterten Korpus des Erlösers ein Mann, der die Wahrheit gesagt hatte, verurteilt wurde, hatten vor dem Gerichtsgebäude einige Urchristen ein großes Auferstehungskreuz, ein Kreuz ohne Korpus, aufgestellt. Wer sie fragte, warum sie dies tun, erhielt zur Antwort: „Wie einst bei der Inquisition wird im Namen des Kreuzes gerichtet. Wir tragen das Kreuz der Erlösung und des Friedens, das Kreuz der Urchristen.“ Als die Kreuzträger für einige Zeit ins Innere des Gerichtsgebäudes wollten, wurde ihr Kreuz zurückgewiesen. Im Gericht hat nur ein Kreuz mit Korpus Platz – ein Kreuz, wie es bekanntlich bei der Inquisition benutzt wurde. Im Gegensatz dazu ist das Kreuz ohne Korpus das Symbol der Befreiung, der Auferstehung und Erlösung in Christus. Als es den Kreuzträgern doch kurzzeitig gelang, das Gerichtsgebäude zu betreten, holte Pfarrer Behnk die Polizei und wollte partout, dass diese Leute mit einem Ordnungsgeld bestraft werden. Der Inquisitor zeigte Flagge. Und außerdem: Schon Luther wollte Leute dem Henker übergeben, die sich ohne seine Erlaubnis auf die Erlösertat Jesu beriefen.

Hier wurde ein Urchrist dem Gericht übergeben, weil er die Wahrheit gesagt hat – die Wahrheit über den Antisemitismus der Lutherkirche, die Wahrheit über den Rufmord an den Urchristen im Universellen Leben und die Inquisition gegen Kirchenaussteiger. Die Wahrheit kann wehtun – aber kann sie jemanden „beleidigen“? Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, er habe sich nicht an die „Spielregeln“ gehalten. Der Staatsanwalt kennt die „Spielregeln“. Sie lauten offenbar: Wer nicht katholisch und nicht evangelisch ist, der hat zu schweigen. Dr. Dietrich Geuder hielt sich daran und forderte die Verurteilung des Ketzers.
Von der Kirche wurden die „Spielregeln“, von denen der Staatsanwalt spricht, offenbar eingehalten, als sie die Urchristen über Jahrzehnte verleumdete und ausgrenzte. Deshalb hat er nie Anklage dagegen erhoben. Gehört zu diesen „Spielregeln“ auch, dass man sich antisemitisch geben darf, indem man sich weder von Martin Luther noch von Bischof Meiser distanziert, ja sogar Gedenkfeiern für einen Antisemiten inszeniert? Gehört zu diesen „Spielregeln“ auch, dass man bis heute die antisemitischen Schmähungen der Bibel ungeniert verbreitet und den Autor der Judenhetze als großen Völkerapostel verehrt? Seit Jahren spielen kirchliche Hassprediger mit dem Feuer der Vorurteile, der Ängste und Aggressionen gegenüber religiösen Minderheiten. Kam der Angeklagte ihnen bei diesem „Spiel“ in die Quere, weil er sich zur Wehr setzte?
Vor 2000 Jahren kam ein weit Größerer dem Spiel in die Quere. Jesus von Nazareth hat sich nicht an die „Spielregeln“ des Pontius Pilatus gehalten; deshalb wurde Er gekreuzigt. Aber die Soldaten, die um das Gewand Jesu gewürfelt haben, die haben sich an die „Spielregeln“ gehalten.

Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: Der Angeklagte hätte nicht den Knüppel, sondern das Florett benützen sollen. Fällt diese Waffe nicht auch unter die Worte Jesu: „Steck dein Schwert in die Scheide!“? Die Urchristen nehmen weder das Florett, noch den Knüppel, sondern sagen die Wahrheit und halten sich damit an die Zehn Gebote.


II. Grüner Loden unter schwarzer Robe

Ein totes Wildschwein vor dem Gerichtsgebäude - drinnen eine Auseinandersetzung um die Jagdruhe. Dürfen Grundstücksbesitzer aus Gewissensgründen das Töten von Tieren durch Jäger ablehnen? Das Gericht soll darüber entscheiden, doch der Vorsitzende Richter ist selbst Jäger und will es nicht zugeben. Mit Richtern in eigener Sache wollen die Kläger nichts zu tun haben und verlassen unter Protest den Gerichtssaal. Im Urteil spricht ihnen das Gericht das Recht ab, sich auf ihre Gewissensfreiheit zu berufen.

„Wehe den Jägern ...“

Wer die urchristliche Lehre kennt und an sie glaubt, der weiß, dass Jesus von Nazareth nicht nur für die Menschen, sondern auch für die Tiere kam. Das war den ersten Christen, die mit Ihm lebten und Ihm unmittelbar nachfolgten, auch bewusst. Viele von ihnen hörten auf, Fleisch zu essen, und lebten vegetarisch – in apokryphen Schriften wird dies von mehreren Aposteln und bekannten Lehrern des frühen Christentums berichtet (Näheres dazu bei www.theologe.de/theologe7.htm). Nur in der herkömmlichen Bibel ist darin wenig bis nichts zu finden.
Als aus dem Christentum unter Kaiser Konstantin im 4. Jahrhundert eine Staatsreligion wurde, zogen römische Bräuche in die Organisation ein, die sich nunmehr Kirche nannte. Die Rücksichtnahme auf die Tiere ging verloren, und der Vegetarismus wurde geächtet. Als Ende des 4. Jahrhunderts Hieronymus im Auftrag des Papstes eine einheitliche Bibelfassung zusammenstellte, die bis heute die Grundlage des Evangeliums blieb, wurde vieles unterschlagen, weshalb Hieronymus schon damals fürchtete, später als Fälscher bezeichnet zu werden. Eine der wichtigsten Verfälschungen des frühchristlichen Glaubens räumt er indirekt selbst ein. In einem Brief an einen seiner Glaubensgenossen schrieb er: „Der Genuss des Tierfleisches war bis zur Sintflut unbekannt, aber seit der Sintflut hat man uns die Fasern und die stinkenden Säfte des Tierfleisches in den Mund gestopft ... Jesus Christus, welcher erschien, als die Zeit erfüllt war, hat das Ende wieder mit dem Anfang verknüpft, sodass es uns jetzt nicht mehr erlaubt ist, Tierfleisch zu essen.“

Wie recht Hieronymus hatte, wird heute in dem großen Offenbarungswerk Das ist Mein Wort bestätigt, in dem der Christus-Gottes-Geist durch Gabriele, die Prophetin und Botschafterin Gottes für unsere Zeit, die Menschen dazu auffordert: „Fühlt die Verbindung mit jeglicher Kreatur und mit allen Steinen und Pflanzen, und schätzt das Leben, das euch anvertraut ist ... Schlachtet nie ein Tier für euren persönlichen Gebrauch. Sehet, die Natur, das Leben der Schöpfung, sorgt für euch. Die Früchte des Feldes, der Gärten und der Wälder sollen euch genügen ...“ (S. 187)

Und an anderer Stelle greift dieser Offenbarungstext, der das Leben Jesu in allen Einzelheiten schildert, die Begegnung Jesu mit einem Mann auf, der Hunde zur Jagd auf andere Tiere abrichtet. Jesus weist ihn darauf hin: „Dir fehlt es an Weisheit und Liebe. Siehe, jedes Geschöpf, welches Gott erschaffen hat, hat seinen Sinn und Zweck.“ Und der Christus-Gottes-Geist ergänzt in Seiner Offenbarung für die heutige Zeit: „Wehe den Jägern, und wehe jenen, die nach der Fleischnahrung verlangen! Sowohl die Jäger als auch jene, die ähnlich wie Kannibalen gierig das Fleisch der Tiere verzehren, werden von dem Weh, dem Leid und dem Schmerz der Tiere gepeinigt und gejagt werden.“ (S. 147)

Das friedvolle Land

Im Sinne dieser Lehre leben die Urchristen von heute, wie viele der ersten Christen vor 2000 Jahren, vegetarisch. Darüber hinaus wurden sie inzwischen zu Tierschützern von internationalem Ruf. Das Herzstück ihrer Aktivitäten zugunsten der Mitgeschöpfe der Menschen entfaltet sich in der Umgebung von Würzburg:
Landwirte taten sich zusammen, um ökologischen Landbau in der Form eines wirklich friedfertigen Landbaus zu betreiben – ohne Nutztierhaltung und Tierschlachtung. Im Gegenteil: Soweit es ihnen möglich ist, nehmen sie Rinder und andere Tiere bei sich auf, um sie vor der Folter in den Massentierställen und in den Schlachthäusern einer barbarischen Fleischproduktion zu bewahren.
Und in Zusammenarbeit mit einer Umweltstiftung wurden rings um den Hof dieser Landwirte umfangreiche landschaftskulturelle Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt, Feuchtbiotope angelegt, Bauminseln und kilometerlange Baumhecken gepflanzt. In dieser reich gegliederten Landschaft sind Freiräume und Rückzugsgebiete für Wildtiere entstanden. Diese Tiere sollen dort nicht gejagt und getötet werden, sondern leben dürfen – in einer friedlichen Einheit zwischen Mensch, Natur und Tieren.

Brutalität mit kirchlichem Segen

Doch dieses urchristliche Werk entsteht in einer Welt, die sich zwar für fortschrittlich hält, aber den Nachkommen von Beutefängern aus der Frühgeschichte der Menschheit eine merkwürdige Herrschaft einräumt. Sie machen ihre Beute nicht, um zu überleben, sondern weil ihnen die Jagd auf Tiere als Liebhaberei und das Töten von Tieren als Freizeitbeschäftigung Spaß macht. Sie üben ihre Herrschaft nicht nur von ihren Schusskanzeln in Feld und Wald aus, sondern auch von den Regierungsstellen dieses Landes. Früher waren es Fürstbischöfe und Herzöge, die das Privileg genossen, aus purer Lust die Tiere in Feld und Wald zu jagen und zu töten. Heute sind es die Ersatzfürsten mit Ministerwürden und ihr niederes Gefolge, die mit schweren Handfeuerwaffen in Deutschland jährlich 5 Millionen Wildtiere umbringen, Wälder und Wiesen mit 1.500 Tonnen Blei vergiften, Hunderttausende von Hunden und Katzen erledigen und nebenbei auch ein paar Dutzend Menschen bei Unfällen oder Verbrechen mit Jagdwaffen. Obwohl nur 0,3 % der deutschen Bevölkerung dieser Freizeitbeschäftigung nachgeht, ist es bisher nicht gelungen, den Terror in Feld und Wald zu brechen. Ein noch von Hitlers Reichsjägermeister Hermann Göring installiertes Jagdrecht gilt in seinen Grundzügen bis heute: Auf jedem Quadratmeter Freiland muss gejagt werden, selbstverständlich nur aus lauteren Motiven – um den Artenreichtum der Tiere zu fördern und Überpopulationen zu vermeiden.

Zwar sind diese Rechtfertigungsversuche längst durch internationale Experten als Unsinn entlarvt. Das natürliche Gleichgewicht zwischen Flora und Fauna stellt sich weitgehend von selbst her, wenn der Mensch nicht ständig eingreift. Aber eine dumpfe Tradition hört nicht auf die Gesetze der Wildbiologie und der Ethik, sondern lässt sich ihr blutiges Vergnügen nicht nehmen. Bei Hubertusmessen, bei denen sich die Jäger nach getaner Arbeit treffen, werden die Jagdhörner durch Kirchenglocken verstärkt, werden die zur Strecke gebrachten Opfer der Jagdmassaker vor den Altären ausgebreitet und gesegnet. So erfahren die Waffenträger im grünen Loden eine letzte Legitimation von einer Kirche, die schon immer wusste, wie man Tod und Verderben predigt und anschließend in Weihrauch verhüllt.

Jagdruhe aus Gewissensgründen

Angesichts solcher Traditionen, die katholisch aber nicht christlich sind, ist es nicht leicht, Tieren in Feld und Flur wieder eine friedliche Heimat zu schaffen, wie es die Urchristen auf ihren Feldern und in ihren Wäldern tun. Damit dort nicht mehr geschossen werden muss, beantragten sie, von der allgemeinen Jagdpflicht befreit zu werden, was nach dem Deutschen Jagdgesetz auch möglich ist, wenngleich normalerweise niemand davon Gebrauch macht. Ihr Antrag auf Ruhen der Jagd auf ihrem Gelände wurde ausführlich begründet und den Behörden vorgelegt. Wenigstens 10 Jahre soll auf einigen Hundert Hektar Land nicht mehr geschossen werden. Das erregte öffentliches Aufsehen. Kann es sein, dass die Eigentümer eines Jagdreviers ihre Hirsche und Rehe, ihre Wildschweine und Hasen einfach in Frieden leben lassen wollen? Das gab es noch nie. Doch die Urchristen meinen es ernst und berufen sich nicht nur darauf, dass die Jagdruhe in einem relativ kleinen Gebiet die überregionalen Zusammenhänge von Naturschutz und Forstwirtschaft im Sinne des Jagdrechts gar nicht berührt. Sie machen darüber hinaus ein Grundrecht geltend, das in der deutschen Verfassung vorbehaltlos verbrieft ist: Das Recht, sich so zu verhalten, wie man es aus religiösen und ethischen Gründen für richtig hält.

Vor diesem Grundrecht muss nach der heutigen Verfassung in Deutschland sogar die Bundeswehr zurückweichen: Wer es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, Menschen zu töten, darf den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern. Da muss es doch erlaubt sein, auch den Kriegsdienst gegen die Tiere in Feld und Flur zu verweigern. Das wissen die Behörden auch. Doch im Gegensatz zu den Generälen, die sich an Kriegsdienstverweigerer gewöhnt haben, sind die Jägermeister dieses Landes noch nicht bereit, Jagdgegnern ihre Grundrechte zuzubilligen. Die Jagdbehörde in Würzburg geriet ins Schleudern. Man spielte zunächst auf Zeit und holte ein paar dürftige Stellungnahmen lokaler Behörden ein, um der Ablehnung der Jagdruhe wenigstens ein dünnes Mäntelchen fachlichen Vorgehens umzuhängen. Nach fast zwei Jahren war es endlich soweit, dass die Gerichte eingeschaltet werden konnten.

Und nun wird die Sache richtig brisant. Es ist der erste Prozess dieser Art, der in Deutschland begann, und man durfte gespannt sein, wie das Verwaltungsgericht in Würzburg darauf reagiert. Unabhängige Richter, gut ausgebildet und noch besser besoldet, hatten nun der Frage nachzugehen, ob dem ethischen Anliegen der urchristlichen Landwirte Rechnung zu tragen ist. Schauen wir uns an, was jetzt passiert.

Das Ärgernis einer verständlichen Frage

Die Kläger betreten mit ihrem Anwalt den Gerichtssaal. Die Zuhörerbänke sind bis auf den letzten Platz besetzt. Die Fernsehkameras laufen, die Journalisten machen sich erste Notizen. Die Richterbank ist noch leer. Brodelnde Spannung. Der Anwalt zieht seine Robe an. Die Filmaufnahmen werden beendet, und das Gericht erscheint. Die Sitzung wird eröffnet.

Niemand weiß, dass der Anwalt der Kläger kurz vorher eine ebenso geheime wie sensationelle Information erhalten hatte: Der Vorsitzende Richter Schäfer ist Jäger.

Das führt dazu, dass nicht der Vorsitzende, sondern der Anwalt die Verhandlung eröffnet. Er bittet darum, ihm vorweg eine Frage zu gestatten: Ist einer der Richter Jäger? Am Richtertisch macht sich Unwillen breit. Was den Anwalt dies wohl angehe, meint der Vorsitzende. Die Antwort kommt prompt: Sehr viel, Herr Vorsitzender: Der zentrale Punkt dieses Rechtsstreits besteht in der ethischen Bewertung der Jagd. Wenn einer von Ihnen Jäger ist, hat er sich bereits gegen die Ethik der Kläger entschieden und kann deshalb hier nicht mehr als Richter amtieren. Wenn Sie mir die Antwort auf meine verständliche Frage verweigern, muss ich Sie ja schon allein deshalb wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen.
Der Mann am Richtertisch wird unsicher. Der Anwalt bittet um die Protokollierung seiner Frage. Der Richter weicht ihm aus und diktiert ins Protokoll: Der Rechtsanwalt der Kläger fragt, ob das Gericht unbefangen sei. Nein, fährt ihm der Advokat dazwischen: Ich habe gefragt, ob Sie Jäger sind. Jetzt erregt sich der beisitzende Richter Gehrsitz: Wir machen hier kein Wortprotokoll, Herr Rechtsanwalt. Doch Herr Richter, was ins Protokoll kommt, bestimme in diesem Fall ich, da ich einen formellen Ablehnungsantrag gestellt habe, der wörtlich aufgenommen werden muss, also bitte schreiben Sie! Der Vorsitzende fügt sich und übernimmt den Wortlaut des Anwalts. Die Luft im Gerichtssaal ist bleihaltig wie bei einer Treibjagd. Diesmal ist der Jäger in der Richterrobe der Getriebene. Das Gericht verlässt den Saal, um sich zu beraten. Nach kurzer Zeit erscheint es wieder und verkündet seinen Beschluss: Der Antrag, den Vorsitzenden für befangen zu erklären, wird als „rechtsmissbräuchlich“ abgelehnt. Ein unwilliges Raunen erfasst die Zuschauerreihen. Eine verständliche und berechtigte Frage soll Rechtsmissbrauch sein?

Jäger in der Richterrobe

Hier entlarvte sich ein Gericht. Aber der Vorsitzende weiß noch nicht, was ihm weiter bevorsteht. Der Anwalt fasst jetzt nach und sagt ihm nun auf den Kopf zu: Ich weiß, dass Sie Jäger sind und lehne Sie nunmehr deshalb wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Die Szene wird zum Tribunal - über einen Jäger in der Richterrobe. Das Gericht verlässt hektisch den Saal und kehrt nach fünf Minuten zurück, um einen neuen Beschluss zu verkünden: Auch dieser Antrag wird als „rechtsmissbräuchlich“ abgelehnt. Nur mit Hilfe des Etiketts „Rechtsmissbrauch“ war es möglich, einer inhaltlichen Entscheidung über die beiden Befangenheitsanträge auszuweichen.

Das war zuviel – auch für einen Anwalt, der schon vieles bei Gericht erlebt hatte. Er bat um Sitzungsunterbrechung, um sich mit seinen Mandanten zu beraten. Es hatte keinen Sinn mehr, vor diesem Gericht weiterzuverhandeln. Jetzt war klar, warum das Gericht den Klägern von vornherein vorgeschlagen hatte, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Man wollte den Fall so schnell wie möglich vom Tisch haben, doch die Kläger wollten ein ernsthaftes Verfahren, auf das sie sich sorgfältig vorbereitet hatten, eine mündliche Verhandlung, wie sie die Prozessordnung vorschreibt, in der die Rechtsfragen offen und gründlich besprochen werden, um anschließend von einem ehrlichen Gericht beraten und entschieden zu werden. Doch damit war hier nicht mehr zu rechnen.

Die Richter warteten auf die Entscheidung der Kläger. Diese betreten erneut den Saal. Die Sitzung wird fortgesetzt. Der Anwalt erklärt: Nach dem, was wir hier bisher erlebt haben, handelt es sich nicht mehr um eine ernsthafte Veranstaltung. Meine Mandanten und ich werden sich daran nicht weiter beteiligen. Sprach’s, packte seine Akten ein und verließ mit den Klägern den Ort, an dem der Rechtsstaat auf der Strecke blieb.

 Vor dem Gerichtsgebäude: Ein totes Wildschwein

Die Richter konnten sich nun mit der Jagdbehörde ungeniert unterhalten und nach zwei Stunden das tun, was sie ohnehin vorhatten: Die Klage abzuweisen. Während die Alibiveranstaltung im Gerichtssaal ihren Fortgang nahm, war vor dem Gerichtsgebäude ein totes Wildschwein zu besichtigen. Es war tags zuvor durch einen Bauchschuss verwundet worden und stundenlang mit Todesqualen herumgeirrt, bis es auf dem Grundstück der Kläger zur Ruhe kam und starb. Die Verletzung wurde dem Tier ausgerechnet in einem Revier zugefügt, das vom Leiter der Würzburger Jagdbehörde, Oswald Rumpel, betreut wird.

Der qualvolle Tod dieses Wildschweins demonstrierte einmal mehr die Grausamkeit der Jagd. Nur ein Drittel der Tiere stirbt sofort, während der Rest angeschossen und verstümmelt flüchtet und qualvoll verendet. Dennoch machen die Jäger in ihren Fachzeitschriften keinen Hehl daraus, dass sie einer wahrhaft lustvollen Leidenschaft nachgehen, wenn sie die Waffe auf die Tiere anlegen und abdrücken. Die so genannten Hegeziele erweisen sich als oberflächliche und längst überholte Verbrämung. Nicht selten geht es nur mehr um eine Art Selektivtötung besonders stattlicher Tiere zur Erlangung von Hirschgeweihen und ähnlichen Trophäen. Und oft geht es nur um die Abknallerei brutaler Treibjagden, bei denen die Tierpopulationen nicht reguliert werden, sondern deren Sozialstruktur zerstört und explosionsartiges Anwachsen von Tierpopulationen sogar noch gefördert wird.
Es ist kein Wunder, dass sich der Vorsitzende Richter nicht fragen lassen wollte, ob er der Jägergilde angehört. Doch inzwischen wissen wir, dass es nicht nur um ihn ging. Es saß noch ein zweiter Jäger auf der Richterbank, der schon erwähnte Beisitzer Gehrsitz, der noch dazu „Berichterstatter“, also der Richter war, der die Urteilsbegründung formuliert. Bei den drei Berufsrichtern, die in diesem Grundsatzverfahren entscheiden sollten, war die Mehrheit der Jäger im Beratungszimmer der Richter gesichert. Mit Waidmannsheil und Waidmannsdank wurde man sich schnell einig, mit aufmüpfigen Jagdgegnern kurzen Prozess zu machen.

Die Missachtung der Gewissensfreiheit

Man wählte den juristisch einfachsten Fluchtweg, um das Rechtsanliegen der Kläger nicht ernsthaft prüfen zu müssen: Man sprach ihnen von vornherein das Recht ab, sich überhaupt auf ihre ethisch-religiösen Einwände gegen die Jagd berufen zu können. Und warum? Weil nicht jeder der Kläger persönlich Eigentümer der Grundstücksflächen ist, sondern weil sie sich zu einer rechtsfähigen Gesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG zusammengeschlossen haben. Eine solche Gesellschaft könne sich nicht auf weltanschauliche und ethische Gesichtspunkte berufen. Ein reichlich fadenscheiniges Argument, denn die Kläger haben sich erkennbar im Rahmen ihrer gemeinsam weltanschaulich-religiösen Zielsetzung zusammengetan, um ein landwirtschaftliches Anwesen nach bestimmten ethischen Gesichtspunkten zu führen, zu denen vor allem die Ablehnung der Tötung von Tieren zählt.
Zwei von drei Richtern waren Jäger und versuchten das Anliegen der urchristlichen Jagdgegner mit einem Blattschuss zu erledigen. Der Schuss hinterließ einen Knall, der den Richtern vermutlich noch länger in den Ohren klingen wird. Die Öffentlichkeit wurde hellhörig. Der Prozess wird weitergeführt, wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der vor Jahr und Tag schon französischen Grundstückseigentümern bestätigte, dass man aus Gewissensgründen gegen die Jagd sein kann. Es wird sich auch in Deutschland herumsprechen, wo höchste Gerichte zum wiederholten Male einem muslimischen Metzger bescheinigten, dass er unter Berufung auf seine Gewissensfreiheit Tiere schächten dürfe. Wenn das Grundgesetz einen Metzger schützt, der aus Glaubensgründen Tiere auf besonders grausame Weise töten will, dann schützt es erst recht einen Landwirt, der Tiere überhaupt nicht töten will, auch wenn er seinen Hof in der Rechtsform einer GmbH führt.

Am Ende wird sich das sogar in Bayern herumsprechen, in einem Land der Schützenfeste und Papstempfänge, in einem Land, in dem Minister und Richter als Jäger zu einem Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier und den Rechtsstaat werden. Es geht längst um mehr als um diesen Prozess. Es geht um einen kulturellen Wandel. Der Friede mit der Natur, den wir so dringend brauchen, setzt den Frieden mit den Tieren voraus. Sie sind unsere Verwandten, die uns in der Entwicklungsgeschichte des Lebens vorausgingen. Sie wollen von uns nicht umgebracht werden, sondern schauen zu uns auf und wollen mit uns Freundschaft schließen. Ihr und unser Leben fließt aus dem selben göttlichen Urquell allen Lebens. Wir haben es nicht geschaffen und dürfen es deshalb auch nicht zerstören. Es ist derselbe Atem, der sie und uns durchströmt, der Odem Gottes.

Aus dieser Gewissheit handeln die Urchristen im Universellen Leben und hoffen auf die Unterstützung aller wachen und gutwilligen Zeitgenossen im In- und Ausland.



PS: Zur der Demonstration, auf der oben dokumentierte Broschüre verteilt wurde, waren - wie schon zu den beiden Prozessen selbst - eigens ausländische Filmteams aus Italien, Spanien und Slowenien angereist und zudem Reporter auch aus anderen Ländern. Und auch in Deutschland wurde mehrfach darüber berichtet (siehe z.B. http://www.fnweb.de/archiv/2006/m12/27/sport/20061227_3690831005_36006.html).

Die Broschüre kann kostenlos auch als Druckschrift angefordert werden. Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail und geben Ihre Postadresse an.

 

Würzburg-Dokumentation: Wie die Lokalzeitung Main-Post seit Jahren die Urchristen im Universellen Leben verleumdet und bekämpft

 

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