Freie Christen für den Christus der Bergpredigt
Wie in Würzburg das Recht verbogen
wird
Über 600 Menschen zogen am 23.12.2006 durch
Würzburg, um gegen Rechtsbeugung und neue Inquisition zu
demonstrieren. Die
zwei Anlässe: Die Kirche darf verleumden, religiöse Minderheiten dürfen sich
jedoch nicht angemessen wehren. Und: Jäger im Richtergewand lehnten einen
Antrag auf Ruhen der Eigenjagd ab. Kein Wunder bei ihrem Hobby. Nachfolgend
der Inhalt der Broschüre, der während der Demonstration an die Passanten
verteilt und an viele Interessenten im Inland und vor allem im Ausland
versandt wurde.
I. Der Inquisitionsprozess von Würzburg
Ein urchristlicher Marktstand
Am Pranger der BILD-Zeitung
Die kirchliche Hasspredigt
Das Flugblatt
Ein Ketzer vor Gericht
Der Angeklagte wehrt sich
Moderne Inquisition
Das Geheimnis des Richters
Brief an einen jüdischen Mitbürger
Verharmlosung eines Antisemiten
Der Judenhetzer Paulus
Ein Richter entlarvt sich
Ein Urteil im Interesse der Kirche
Junger Jurist mit wenig Anstand
Die Kirche dankt dem Staat
Die Kreuzigung der Wahrheit
II. Grüner Loden unter schwarzer Robe
„Wehe den Jägern ...“
Das friedvolle Land
Brutalität mit kirchlichem Segen
Jagdruhe aus Gewissensgründen
Das Ärgernis einer verständlichen Frage
Jäger in der Richterrobe
Vor dem Gerichtsgebäude: Ein totes Wildschwein
Die Missachtung der Gewissensfreiheit
I. Der Inquisitionsprozess von Würzburg
Jahrzehntelang durfte ein kirchlicher Hassprediger über die Urchristen
im Universellen Leben ungestraft herziehen. Als einer von ihnen den über
sie ausgegossenen Unrat der Lutherkirche zurückgab, wurde er vom
Staatsanwalt angeklagt und vom Strafrichter verurteilt. Warum?
Es
begann an einem sonnigen Samstag Vormittag auf dem Münchner
Viktualienmarkt. Vom Alten Peter tönten soeben 9 Glockenschläge herüber.
Das einkaufslustige Publikum drängte sich zwischen den Marktbuden; auch
vor dem Stand mit dem Firmenlogo Gut zum Leben. Hier gibt es
Vegetarisches vom Feinsten, naturreines Gemüse und schmackhaftes
Bauernbrot. Was hier verkauft wird, stammt von Leuten, die sich dem
Urchristentum verbunden fühlen und in der Umgebung von Würzburg zusammen
leben und arbeiten. Sie nennen ihre Anbauweise "Friedfertigen Landbau",
weil sie keine Nutztiere halten, keine Chemikalien und auch keine Gülle
einsetzen.
Urchristen nennen sie sich, weil sie Jesus von Nazareth unmittelbar
nachfolgen wollen und sich die Verbindung zu Gott nicht durch kirchliche
Kultverwalter und theologische Dogmen vermitteln lassen möchten. Die
Zehn Gebote und die Bergpredigt sind reichhaltig genug, um Gott zu
finden, wenn man sie im Alltag praktiziert. Das Besondere an dieser
urchristlichen Gemeinschaft mit dem Namen Universelles Leben besteht
darin, dass in ihrer Mitte wieder ein Gottesprophet lebt, wie es schon
öfters in großen Zeitenwenden der Menschheitsgeschichte der Fall war. Es
ist eine Frau, Gabriele, durch die nach Überzeugung der Urchristen und
einer weltweit wachsenden Anhängerschaft der Gottesgeist zur heutigen
Menschheit spricht. Ein großes Offenbarungswerk wurde durch
Prophetenmund übermittelt – mit Aussagen über die Entstehung der Erde
und des Lebens auf unserem Planeten, über die Zusammenhänge von Geist
und Materie, von Körper und Seele, über den Sinn und Zweck unseres
Erdenlebens, über die wahre Bedeutung der Erlösertat Jesu, über das
Gesetz von Saat und Ernte, über das Weiterleben der Seele nach dem
Hinscheiden des Körpers, über die kommende Zeit der Menschheit, über das
entstehende Friedensreich und vieles andere mehr.
Aus dieser geistigen Heimat kommt auch Matthias Holzbauer, der für
besagten Samstag aus Würzburg angereist war, um seinen Freunden beim
Marktverkauf in München zu helfen. Von Haus aus ist er Soziologe. Als
Journalist, Vortragsredner und Buchautor ist er seit vielen Jahren
zusammen mit anderen Urchristen tätig, die sich um die Verbreitung des
Offenbarungsgutes und auch um die kritische Auseinandersetzung mit den
Amtskirchen kümmern. Denn diesen ist die Entstehung neuer religiöser
Bewegungen, insbesondere einer Gemeinschaft mit urchristlicher Herkunft,
naturgemäß ein Dorn im Auge. Die Kirchen haben so genannte
Sektenbeauftragte installiert, die tagaus, tagein damit beschäftigt
sind, neue religiöse Bewegungen öffentlich niederzumachen. Matthias hat
ein ganzes Archiv, in dem die Auswüchse dieser schon 30 Jahre währenden
Kirchenkampagne nachzulesen sind. Doch daran denkt er momentan nicht,
sondern verkauft mit erkennbarer Freude vegetarische Feinkost und Brot.
Plötzlich unterbricht eine Nachricht diese heitere Kommunikation mit
Produkten und Kunden. Ein Mann kommt auf ihn zu: Wisst ihr eigentlich,
was heute in der BILD-Zeitung über euch steht? Matthias stutzt,
verlässt die Theke und geht zu einem in der Nähe stehenden
Zeitungskasten des Boulevardblatts. Dort ist die Headline der heutigen
Ausgabe angeheftet. Mit Großbuchstaben schreit sie ihn an:
„Viktualienmarkt/Dubiose Sekte betreibt Öko-Stand!“ An allen
Zeitungskästen rings um den Viktualienmarkt war dieser abschreckende
Hinweis zu lesen. Und wer die Zeitung aufschlug, fand auch gleich den
Urheber in Großaufnahme, den Sektenbeauftragten Wolfgang Behnk, der als
„Experte“, wie es heißt, vor dem Universellen Leben „warnt“. Und damit
die Warnung als Boykott-Aufruf gegen den Marktstand auch sitzt, ist
dieser ebenfalls abgebildet, mit einschlägigen Texten, wie z. B.: „Blöd
nur, dass viele Biokunden nicht wissen, was dahinter steckt: das
Universelle Leben“ - das Behnk in seinem Interview wieder einmal als
„Sekte“ apostrophiert und als „totalitär“ beschimpft. Da hilft es auch
nichts, dass der zuständige Stadtdirektor dem Boulevardblatt gesagt hat:
„Das Unternehmen hält sich an die Regeln; es gab nie eine Beanstandung.
Es gibt keinen Anlass, dagegen vorzugehen.“
Das Schimpfwort „dubiose Sekte“ macht jetzt die Runde, die Kunden des
Marktstands werden unsicher und die Verkäufer als zwielichtige
Zeitgenossen begafft.
Als
Matthias Holzbauer an diesem Abend nach Hause fährt, denkt er an sein
Pressearchiv. Was hat dieser Kirchenrat nicht schon alles über die
Urchristen von heute gesagt?
Als 1993 im amerikanischen Waco rund 80 Menschen durch einen angeblichen
Selbstmord starben, suggerierte Behnk der deutschen Öffentlichkeit, dass
so ein Massenselbstmord auch beim Universellen Leben möglich sei.
1994 wiederholte er diesen infamen Verdacht auf einer öffentlichen
Veranstaltung: Das Universelle Leben sei eine Gemeinschaft, die – so
wörtlich – „möglicherweise für den nächsten Sektenmord verantwortlich“
zeichne.
Und als sich im März 1997 im kalifornischen San Diego 50 Menschen
umbrachten, dauerte es nur wenige Tage, bis der Pfarrer sein
Lieblingsthema, dass im Universellen Leben möglicherweise Ähnliches
passieren könnte, in einem Aufsehen erregenden STERN-Interview
aufwärmte. Und damit die Sache auch richtig hoch kochte, war das
Interview auf der Titelseite des Magazins mit dem Hinweis „Universelles
Leben – Deutschlands gefährlichste Sekte“ angekündigt.
Zwischendurch verlangte Behnk immer wieder die Schließung der staatlich
genehmigten Weltanschauungsschule des Universellen Lebens, im Jahr 1994
mit der Begründung, die Kinder würden „einem Entpersönlichungs- und
Entsozialisierungssystem ausgesetzt“, wie es im Jargon des
Kirchenbürokraten heißt. Inzwischen wurde die Schule vom Bayerischen
Kultusministerium sogar staatlich anerkannt, weil sie sich nach dem
Urteil der Fachbehörde als staatliche Ersatzschule bewährt hat.
1996 schwärzte der Hassprediger der Lutherischen Kirche die Urchristen
mit der Behauptung an, sie würden antisemitische Propaganda betreiben.
Dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof anlässlich einer staatlichen
Broschüre längst festgestellt hat, dass dem Universellen Leben weder
Rassismus noch Antisemitismus vorzuwerfen sei, kümmerte Behnk nicht.
1997 bezeichnete er in einer Pressemitteilung die Naturklinik der
Urchristen als die Klinik einer „Psychoorganisation“ und unterstellte
ihr unseriöse Behandlungsmethoden. In derselben Pressemitteilung streute
er den Verdacht, dass eine EDV-Firma von Urchristen, die die Software
von Arztpraxen verwaltete, ein Sicherheitsrisiko darstelle.
Patientendaten kämen damit „in den Zugriff der Psychosekte Universelles
Leben“. Nach wenigen Monaten war die Firma ruiniert und musste ihren
Betrieb einstellen.
Die Arbeit Behnks wirkte in allen Bereichen. Im Jahr 1999 verweigerten
die Landwirtschaftsbehörden urchristlichen Landwirten wegen ihrer
Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft Universelles Leben Fördermittel
und benutzten dabei die Stichworte Behnks – „Entpersönlichung“,
„psychische Abhängigkeit“ –, um schließlich festzustellen, man sei nicht
verpflichtet, „den Staat seinen Feinden auszuliefern“.
Die Süddeutsche Zeitung kommentierte diesen Vorgang damals wie folgt:
„Womit aber haben die beiden Landwirte es sich verdient, von einem
Ministerium mit ‘Staatsfeinden’ gleichgesetzt zu werden? Wer dieser
Frage nachgeht, stößt früher oder später unweigerlich auf den Pfarrer
Wolfgang Behnk, den Sektenbeauftragten der Evangelisch-Lutherischen
Landeskirche in Bayern. Behnk verwendet erhebliche Energie darauf, die
Öffentlichkeit über Gefahren aufzuklären, die aus seiner Sicht vom
‘Universellen Leben’ ausgehen.
Wenn das UL im unterfränkischen Marktheidenfeld ein Gemeindezentrum
baut, dann beschuldigt Behnk den Bürgermeister Leonhard Scherg, der nach
Recht und Gesetz über den Bauantrag entschieden hat, ein heimlicher
Förderer der Sekte zu sein.
Wenn einer der landwirtschaftlichen Betriebe des UL im Bayerischen
Rundfunk einen Werbespot für seine Produkte schaltet, schreibt Pfarrer
Behnk einen geharnischten Protestbrief an den Intendanten mit der
Forderung, die Ausstrahlung einzustellen.
Wenn das Bayerische Kultusministerium auf richterliche Weisung eine
private Volksschule des UL genehmigt, fertigt Pfarrer Behnk ein
Gutachten über die ‘Verfassungswidrigkeit der Grund- und Hauptschule des
UL’, obwohl die Schulaufsichtsbehörde nicht den geringsten Anhaltspunkt
für irgendwelche verfassungswidrigen Aktivitäten hat...
Auch die Weigerung des Landwirtschaftsministeriums, den UL-Betrieben
staatliche Förderung zu gewähren, stützt sich letztlich auf Pfarrer
Behnk. Das Landwirtschaftsamt zitiert ein Urteil des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs (VGH), wonach das UL als ‘totalitäre
Organisation’ bezeichnet werden darf. Tatsächlich hat der VGH diese
Äußerung des Sektenpfarrers Behnk aber nur als ‘Meinungsäußerung’
zugelassen, die im ‘religiös-weltanschaulichen Meinungskampf’ auch in
‘scharfer und überspitzter Form’ hingenommen werden müsse.“
Anlässlich der Diskriminierung bei der Vergabe der erwähnten
Fördermittel sah sich das Verwaltungsgericht dann veranlasst, der
Glaubensgemeinschaft Verfassungstreue zu bescheinigen. Auch wurde
klargestellt, dass die in der HG Naturklinik praktizierte Medizin
keinerlei Anlass zu Zweifeln gibt.
All das änderte nichts daran, dass das kirchliche Trommelfeuer
unvermindert weiterging. Dem Trommler Behnk wurde der Hilfstrommler
Michael Fragner zur Seite gestellt, der auf der Website der
Pfarrgemeinde Michelrieth die Verfassungswidrigkeit der Schule
suggeriert und die Klinik als Sektenbetrieb diskriminiert, während Behnk
in alter Manier auf Vorträgen hetzt.
Im Jahr 2002 bezeichnete er das Universelle Leben als „gefährliche und
totalitäre Psychosekte“, im Jahr 2003 bezeichnete er die Gemeinschaft
als „durch und durch totalitär“, und im Jahr 2004 lässt er sich in den
Nürnberger Nachrichten ablichten und wie folgt zitieren: „Wolfgang Behnk
nennt Universelles Leben ein unmenschliches, raffgieriges
Unterdrückungssystem.“ Und nun das geschäftsschädigende Interview gegen
den Stand am Münchner Viktualienmarkt.
Das
sind nur einige Beispiele, die Matthias Holzbauer durch den Kopf gingen.
Weil er sich im Archiv mit allen Einzelheiten erneut konfrontiert sah,
beriet er sich mit seinen Freunden. Wie lange noch, fragten sie sich.
Warum müssen wir uns das alles bieten lassen? Die Gerichte fallen den
Pfarrern nicht in den Arm, denn alles sei ja nur Meinungsäußerung. Man
kam zu dem Ergebnis, den Vorfall mit der Münchner BILD-Zeitung
zum Anlass zu nehmen, mit einem Flugblatt einmal deutlich zu machen, wes
Geistes Kind diese Kirche eigentlich ist, die andere mit soviel Unrat
bewirft. Am übelsten war der Versuch, den Urchristen Antisemitismus zu
unterstellen.
Also stellte man in dem Flugblatt zunächst dar, wie der ehemalige
Landesbischof Hans Meiser gegen Juden hetzte. Originalton Meiser: Das
„Umsichgreifen jüdischen Geistes“ werde „zum allergrößten Schaden für
unser Volk“. „Gegen diese Art von Verjudung unseres Volkes können wir
nicht energisch genug ankämpfen.“ „Der jüdische Verstand hat etwas
Zersetzendes, Ätzendes, Auflösendes.“ „Mischehen zwischen
Deutschstämmigen und Juden können wir nicht billigen.“ „Lasst uns zu
Gott, zu unserem Herrn, Christus, beten für unser Volk, beten für Adolf
Hitler.“ Zitiert wurde auch die Nürnberger Abendzeitung, die
unter der Überschrift „Ein Bischof unterm Hakenkreuz“ darüber
berichtete, dass der jetzige Landesbischof seinem braunen Vorgänger ein
Gedenkjahr widmen möchte, und dass Nürnberger Politiker dies
kritisieren.
Und dann kam das Flugblatt auf den Kirchengründer Martin Luther zu und
dessen Hetzreden gegen die Juden zu sprechen. Er hatte dazu aufgerufen,
dass man ihre Synagogen oder Schulen mit Feuer anstecken solle, und dass
man ihren Rabbinern bei Todesstrafe verbiete, zu lehren. Und Hitler
berief sich in seinem Antisemitismus ausdrücklich auf Luther und fügte
hinzu: „Ich tue nur, was die Kirche seit 1500 Jahren tut, allerdings
gründlicher.“
Soviel zu der Frage, ob ein Vertreter der Lutherkirche wohl berechtigt
ist, anderen Antisemitismus vorzuwerfen. Und weiter heißt es in diesem
Flugblatt: „Landesbischof Friedrich, der gegenwärtig den ‚Nazibischof’
Meiser (Nürnberger Abendzeitung) feiern lässt, gibt sich gern als
friedliebender Biedermann. Doch gleichzeitig agiert er als geistiger
Brandstifter gegen Andersgläubige. Er ist der Auftraggeber für Wolfgang
Behnk, der von der Luther-Sekte dafür bezahlt wird, gegen andere
Religionsgemeinschaften und vor allem gegen Kirchenaussteiger
vorzugehen! Anders als ihr Vorbild Martin Luther dürfen Bischof
Friedrich und sein Verleumdungsbeauftragter Behnk nicht mehr zum Mord an
Menschen mit anderen Glaubensüberzeugungen aufrufen, da wir – anders als
zur Zeit Luthers – heute in einem Rechtsstaat leben. Friedrich und Behnk
arbeiten statt dessen mit Rufmord, Ehrabschneiung und
geschäftsschädigender Verleumdung.“
Ohne Zweifel deutliche Worte. Sie sollten dem Leser vor Augen führen,
dass sich die Lutherische Kirche, die religiöse Minderheiten pauschal
als Sekten beschimpft, selbst wie eine Sekte benimmt und überdies wie
eine Inquisitionsbehörde, die den Scheiterhaufen durch Anprangerung in
Presse, Rundfunk und Fernsehen ersetzt, selbstverständlich stets aus
christlichem Pflichtgefühl, um vor gefährlichen Sekten zu warnen.
All dies wurde in einer plakativen Überschrift zusammengefasst. Leider
können wir sie momentan nicht wiedergeben, weil es uns dann genauso
ergehen würde wie Matthias Holzbauer, der für das Flugblatt
verantwortlich zeichnete.
Das
Flugblatt wurde Ende März in München verteilt. Anfang Juni klingelte um
6.45 Uhr die Polizei Holzbauer aus dem Bett. Hausdurchsuchung! Sie
stehen in Verdacht, mit einem Flugblatt die Kirche beleidigt zu haben,
den Bischof und seinen Sektenbeauftragten. Gibt es noch weitere
Flugblätter bei Ihnen? Wir müssen die Wohnung durchsuchen, um das
Material zu beschlagnahmen.– Matthias Holzbauer reibt sich die Augen, um
sich zu vergewissern, dass er nicht träume. Richter und Staatsanwälte
haben doch immer betont, dass es sich nur um Meinungsäußerungen
handelte, wenn kirchliche Sektenbeauftragte religiöse Minderheiten als
„gefährlich“, „totalitäre“, „menschenverachtende Psycho-Sekten“
beschimpften. Wenn aber einer der Betroffenen sich dagegen wehrt und mit
einem Flugblatt der kirchlichen Inquisition den Spiegel vorhält, holt
ihn die Polizei aus dem Bett.
Doch das war nur das Vorspiel. Dr. Dietrich Geuder, Staatsanwalt in
Würzburg, hatte sich weit mehr vorgenommen, als den Ketzer nur durch
eine Hausdurchsuchung einzuschüchtern. Ende Juli erhob er Anklage vor
dem Strafgericht Würzburg wegen Beleidigung von Kirche, Landesbischof
und Sektenbeauftragtem. Antisemitisch dürfe man diese Kirche nicht
nennen, das sei eine strafbare Schmähung. Auch als „Inquisitions-Sekte“
dürfe man sie nicht bezeichnen, das sei eine strafbare Beleidigung. Die
Dinge nahmen ihren Lauf, und am 14.12.2006 stand der Angeklagte Matthias
Holzbauer zum ersten Mal in seinem Leben vor Gericht. Auch Dr. Geuder,
der Freund nächtlicher Hausdurchsuchungen, war erschienen, dieses Mal
als Anklagevertreter. Der Prozess war in der Presse angekündigt worden –
unter der kirchengerechten Überschrift „Sektenanhänger vor Amtsgericht“.
Der Bayerische Rundfunk, das staatliche Fernsehen aus Slowenien
und private Fernsehsender aus Spanien, Italien und Deutschland sorgten
in den Fluren des Gerichts für Leben. Ganz zu schweigen von den vielen
Prozessbeobachtern, weit mehr, als in dem kleinen Sitzungssaal Platz
hatten. Die Spannung stieg bei den Leuten im Saal und draußen vor der
Tür. Dann kam der Hauptakteur der Szene, der nach dem
Geschäftsverteilungsplan für den Buchstaben H zuständige Strafrichter
Dr. Stühler.
Die Sitzung wurde eröffnet und der Angeklagte zur Person befragt. Alter,
Personenstand, Verdienst, Unterhaltspflichten. Herr Staatsanwalt haben
Sie noch eine Frage? Herr Verteidiger, Sie? Keine Fragen. Also Herr
Holzbauer, wollen Sie nun zur Sache Aussagen machen oder schweigen? Es
steht ihnen frei. Der Angeklagte will aussagen, und zwar in Form einer
schriftlichen Erklärung, die er nun verliest:
»Als
Sohn einer gut katholischen CSU-Familie ist es für mich ein besonderer
Moment, das erste Mal in meinem Leben vor einem Strafgericht zu stehen.
Wer sich wie ich intensiv mit der Geschichte der Inquisition befasst
hat, den wird so etwas allerdings weniger wundern. Denn es gehörte schon
immer zum Leben eines Menschen, der aus katholischer oder lutherischer
Sicht ein „Ketzer“ und „Häretiker“ ist, früher oder später auch einmal
mit der Justiz Bekanntschaft zu machen. Leider auch noch im 21.
Jahrhundert.
Ich bin seit 25 Jahren Anhänger der Glaubensgemeinschaft Universelles
Leben. Anfang der 80er Jahre begegnete ich in Nürnberg dem Universellen
Leben. Ich befasste mich mit dessen Lehren und Aktivitäten und siedelte
im Jahr 1985 in die Umgebung von Würzburg um, um im Zentrum dieser
Glaubensgemeinschaft mit deren Anhängern zu leben und zu arbeiten.
Seither bin ich als Publizist bei der Herausgabe von Zeitschriften, als
Buchautor, als Redner bei Vortragsveranstaltungen und auch als
Mitarbeiter beim Vertrieb vegetarischer Lebensmittel an Marktständen
unter anderem in Würzburg, Nürnberg und München tätig.
Ich archiviere und dokumentiere seit vielen Jahren die Vorgänge im
Zusammenhang mit religiösen Minderheiten in Deutschland und habe auch
ein eigenes Buch darüber geschrieben, das den Titel trägt: Der
Steinadler und sein Schwefelgeruch – das neue Mittelalter. Von daher
kann ich das, was heute abläuft, sehr gut einordnen.
Als in Deutschland Ende der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts neue
religiöse Bewegungen entstanden, setzten die Amtskirchen so genannte
Sektenbeauftragte ein, die mit der Aufgabe betraut sind, diese neue
religiöse Konkurrenz in der Öffentlichkeit auf jede nur denkbare Weise
abzuwerten bzw. zu bekämpfen. Seit über 20 Jahren führt die
Evangelisch-Lutherische Kirche durch ihre Sektenbeauftragten – zunächst
Pfarrer Haack, später Dr. Behnk, heute zusammen mit Pfarrer Fragner –
einen öffentlichen Glaubenskampf gegen das Universelle Leben. Kirchenrat
Dr. Behnk tut dies auf besonders aggressive Weise ...
... Im einzelnen nehme ich auf die meinem Verteidiger vorgelegten
Zeitungsartikel und Pressemitteilungen der Sektenbeauftragten Bezug.
Die
Kampagne der Evangelisch-Lutherischen Kirche führte mehr und mehr zu
einer sozialen Ausgrenzung der Angehörigen des Universellen Lebens. Es
geht längst nicht mehr bloß um Rufschädigungen. Angesichts der Schärfe
und Häufigkeit der Kirchenkampagne gegen „gefährliche Sekten“ erleiden
neue religiöse Bewegungen wie das Universelle Leben und ihre Anhänger
nicht nur Ansehensminderung, sondern sie werden zu Feinden der
Gesellschaft stigmatisiert, die für ihre religiösen Veranstaltungen
keine Räumlichkeiten mehr finden, bei ihrer Berufsausübung auf einen
kirchlichen Wink Kunden und Werbemöglichkeiten verlieren, und auch im
privaten Bereich diskriminiert werden. Es handelt sich um eine moderne
Inquisition, bei der zwar niemand mehr auf dem Scheiterhaufen verbrannt
wird, aber mit Hilfe des öffentlichen Einflusses der Kirchen in den
Medien an den Pranger gestellt wird.
Die Scheiterhaufen des 21. Jahrhunderts sind die Massenmedien. Wenn die
Bild-Zeitung, wie am 18. März dieses Jahres geschehen, unter
erheblicher Mitwirkung des lutherischen Rufmordbeauftragten Wolfgang
Behnk die großformatige Schlagzeile an alle Zeitungskästen der Stadt
hängt: „Viktualienmarkt: Dubiose Sekte betreibt Ökostand“ – dann ist das
der moderne Scheiterhaufen. Ich habe an diesem Tag selbst an diesem
Stand gearbeitet und weiß, wovon ich rede. Unmittelbar auf und um den
Marktplatz stehen mindestens fünf solcher Kästen. Die Flammen züngelten
also von allen Seiten. Die Menschen wurden geradezu angestachelt,
hinzulaufen wie weiland zur Hinrichtungsstätte und zu gaffen: Hey,
schaut euch mal die gefährlichen „Ketzer“ an! – Heute verbrennt auf
einem solchen modernen Scheiterhaufen kein Kohlenstoff, aber es steigen
nach wie vor die Rauchwolken negativer Gedanken wie Vorurteile,
künstlich geschürte Ängste und Aggressionen auf. Ein Religionslehrer
schickte sogar seine Schüler an den Stand – man kam sich vor wie im
Zirkus oder im Tiergarten.
Aber wir leben ja nicht mehr im Mittelalter, sondern in einer
Demokratie, dachte ich, und deshalb entschloss ich mich, mit Hilfe eines
plakativen Handzettels die Öffentlichkeit einmal deutlich darauf
hinzuweisen, um welche Organisation es sich handelt, die mich und meine
Glaubensgenossen seit Jahrzehnten öffentlich brandmarkt und in erwähntem
Zeitungsinterview erneut massive Geschäftsschädigung betrieb.
Ich wollte mit dem Flugblatt niemanden persönlich verletzen, sondern die
infame Weise der Evangelisch-Lutherischen Kirche aufzeigen, unter
anderem auch die Vorgehensweise des Kirchenrats Behnk, der im Auftrag
seines Bischofs handelt. Nachdem die Evangelische Landeskirche in Bayern
sich öffentlich als Richter über meine Gemeinschaft aufspielt und immer
wieder neue inquisitorische Kampagnen führt, wollte ich deutlich machen,
um wen es sich hierbei meines Erachtens handelt. Soweit das Flugblatt
Bewertungen enthielt, wird stets auf Sachverhalte Bezug genommen. Dies
gilt insbesondere auch für das Beiwort „antisemitisch“, das ich mit
Luther und Meiser rechtfertigte. Dabei wies ich darauf hin, dass der
Antisemit Meiser gegenwärtig wieder durch ein Gedenkjahr gefeiert werden
soll. Ich halte die Evangelische Kirche in ihrem Vorgehen für totalitär,
weil sie, unter grober Verletzung des Toleranzgebots, gegen religiöse
Minderheiten, insbesondere das Universelle Leben, vorgeht. Nachdem sie
meiner Gemeinschaft eine totalitäre Haltung vorwirft und das Universelle
Leben ständig als Sekte beschimpft, habe ich auch dieses Etikett in dem
Flugblatt zurückgegeben.
In einem Brief an Arno Hamburger, den Vorsitzenden der Israelitischen
Kultusgemeinde in Nürnberg, schrieb ich am 3. Mai: „Vielleicht ist unser
Flugblatt auch so etwas wie ein Hilferuf, weil der skandalöse Umgang
unserer Gesellschaft mit neuen religiösen Bewegungen ... in den Medien
totgeschwiegen wird ...“ Aus heutiger Sicht kann ich sagen: Dieses
Flugblatt war ein Hilferuf, nicht nur an die Öffentlichkeit, sondern
auch an die Justiz, endlich einer religiösen Minderheit beizustehen, die
seit Jahrzehnten von den Vertretern einer gedanklich noch am Mittelalter
orientierten Großsekte drangsaliert wird. Die Antwort auf diesen
Hilferuf erleben wir heute: Wer sich wehrt, soll offensichtlich
eingeschüchtert oder gar kriminalisiert werden. Nachdem man gegen die im
Flugblatt genannten Tatsachen nichts vorbringen kann, hat man die
angebliche Beleidigung aus dem Hut gezaubert.
Ich kann hier nur für mich und meine Freunde sagen: Wir sind eine starke
Gemeinschaft, und wir lassen uns nicht einschüchtern. Dem Landesbischof
Friedrich habe ich am 13. Juni geschrieben, und das kann ich nur
wiederholen: Solange er und seine Nachfolger es zulassen, dass die
Inquisition noch immer lebendig ist, „werden wir uns auch zur Wehr
setzen. Auch wenn wir nicht einmal über einen Bruchteil der Gelder und
des Einflusses verfügen wie Ihre Kirche.“
Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass das Flugblatt in Wahrnehmung
meiner berechtigten Interessen und der meiner Freunde zulässig war. Ich
kann mir nicht vorstellen, dass ich mich dadurch strafbar gemacht habe.
Deshalb bin ich auch äußerst überrascht, hierwegen angeklagt zu werden.
Verwundert bin ich darüber besonders deshalb, weil Strafanzeigen von
Seiten meiner Gemeinschaft gegen all die üblen Verleumdungen der letzten
Jahre stets eingestellt wurden und nie zu einer Anklage führten. Ich
habe mir die Mühe gemacht, einmal in den Archiven zu blättern. In den
letzten 20 Jahren wurde in 77 Fällen Strafanzeige gegen Kirchenvertreter
und deren Handlanger erstattet, und zwar wegen Beleidigung, Verleumdung,
übler Nachrede, Geschäftsschädigung, Volksverhetzung, Falschaussage vor
Gericht, Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses, Nötigung,
Erpressung und Anstiftung zur Sachbeschädigung. Keine einzige dieser
Strafanzeigen führte je zu einer Anklage. Der jetzige Anklagevertreter
Herr Dr. Geuder war immer besonders großzügig, wenn es darum ging,
solche Strafanzeigen einzustellen. Neuerdings erhebt er in umgekehrter
Richtung bei jeder Gelegenheit Anklage, auch wenn es sich um Delikte
handelt, für die sich nie ein Staatsanwalt interessiert, sondern bei
denen der Anzeigeerstatter stets auf den Privatklageweg verwiesen wird.
Wegen des vorliegenden Flugblatts wurde ich auf Veranlassung des
Staatsanwalts sogar im Morgengrauen heimgesucht, weil eine
Hausdurchsuchung angeordnet worden war. Dabei war nichts mehr zu
ermitteln, da mein Name ja auf dem Impressum des Flugblatts stand. Ich
habe diese Hausdurchsuchung als Schikane empfunden. Mein Vertrauen in
die Justiz ist erheblich beeinträchtigt. Wie ich gehört habe, sind ja
auch Staatsanwälte zu Objektivität verpflichtet. Bei Herrn Dr. Geuder
habe ich den Eindruck, dass er persönliche bzw. kirchliche Interessen
verfolgt.
Insofern kann ich nur hoffen, dass ich heute vor einem neutralen und
unabhängigen Gericht stehe, das mir Gerechtigkeit widerfahren lässt. Ich
mache mir allerdings Sorge, ob das in dem kirchlich geprägten Würzburger
Milieu ohne weiteres möglich ist. Wer die Kirche angreift, gilt als
Ketzer, der zu verurteilen ist. Ich mache mir auch Sorge, wie es bei
diesem Prozess dem zuständigen Richter ergeht. Möglicherweise ist er
Mitglied der Evangelischen Kirche, vielleicht sogar ein aktives
Mitglied, und fühlt sich deshalb von meinem Flugblatt selbst betroffen.
Kann er da noch unbefangen urteilen? Nach meiner ehrlichen Aussage zur
Person des Angeklagten darf ich vielleicht auch eine ehrliche Aussage
zur Person des Richters erwarten, worum ich hiermit bitte.«
Der Richter nimmt die Aussage entgegen und liest den letzten Satz noch einmal: „Eine ehrliche Aussage zur Person des Richters“, verlangt der Angeklagte. Das ist man an diesem Ort nicht gewohnt. Hier stellt das Gericht und nicht der Angeklagte die Fragen, belehrt der Richter den aufmüpfigen Urchristen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer, mischt sich ein: Ich weiß, dass Sie nicht verpflichtet sind, über Ihre Glaubenszugehörigkeit Auskunft zu geben. Aber es ist schon eine besondere Situation in diesem Prozess. Wenn Sie dieser Kirche angehören, die sich durch die angeklagten Äußerungen verletzt fühlt, könnten Sie sich auch selbst verletzt fühlen und doch nicht mehr ganz so unbefangen entscheiden. Es geht hier um Gerechtigkeit, und dazu gehört Fairness; und Fairness verlangt Offenheit. Deshalb habe ich für die Frage des Herrn Holzbauer Verständnis, und Sie könnten sie eigentlich ganz gelassen beantworten. Der Richter: Ich bin gelassen, ich bin die Ruhe in mir selbst, aber ich beantworte diese Frage nicht. Wollen Sie mich ablehnen? – Der Verteidiger tut dies nicht, denn er weiß, dass die Gerichte längst entschieden haben, dass die Konfessionszugehörigkeit eines Richters auch dann verschwiegen werden darf, wenn seine eigene Kirche vor Gericht steht. Ein Ablehnungsantrag wäre in diesem Fall nur eine willkommene Gelegenheit für den so betont gelassenen jungen Richter, seine Richtermacht noch deutlicher zu demonstrieren.
Brief an einen jüdischen Mitbürger
Der
Prozess geht weiter. Man kommt zur Beweisaufnahme. Der Richter verliest
den Handzettel. Zu Protokoll genommen wird ein Packen von
Zeitungsartikeln, in denen über die übelsten Angriffe des
Sektenbeauftragten gegen die Glaubensgemeinschaft des Angeklagten
berichtet wird. Nun liest der Angeklagte zwei Briefe vor, einen an den
Landesbischof und einen an den Vorsitzenden der israelitischen
Kultusgemeinde in Nürnberg, Herrn Arno Hamburger.
In dem Brief an den Landesbischof heißt es unter anderem:
„Aus meinem Brief an Arno Hamburger geht ... hervor, dass diese
Auseinandersetzung nichts mit Ihnen als Person zu tun hat. Diese
Auseinandersetzung hat etwas damit zu tun, dass die Inquisition noch
immer lebendig ist. Und solange Sie (oder Ihr Nachfolger) dies zulassen,
werden wir uns auch zur Wehr setzen. Auch wenn wir nicht einmal über
einen Bruchteil der Gelder und des Einflusses verfügen wie ihre Kirche.“
In dem Brief an Arno Hamburger heißt es unter anderem:
„Vorweg möchte ich gleich klarstellen, dass ich, mit Verlaub, Herrn
Friedrich nicht vorgeworfen habe, er sei ein Antisemit. Ich habe ihm
vorgeworfen, dass er religiöse Minderheiten verfolgen lässt, das ja. Und
ich habe festgestellt, dass er ein Gedenkjahr für den Antisemiten Meiser
ausrufen wollte.“
Später geht der Briefschreiber dann auf die Situation auf dem Münchner
Viktualienmarkt ein und schreibt dem jüdischen Mitbürger Arno Hamburger
Folgendes:
„Stellen Sie sich vor: Sie gehen frühmorgens an ihren Arbeitsplatz, der
allen Vorschriften entspricht ..., gehen dort einer anständigen Arbeit
nach, und dann müssen sie plötzlich feststellen, dass sie in der ganzen
Stadt buchstäblich an den Pranger gestellt worden sind ...
Das Flugblatt ist zugegebenermaßen sehr deutlich. Aber unsere
bittere Erfahrung der letzten 20 Jahre ist: Diese Institution, in der
nach wie vor der Ungeist der Inquisition weht, wenn auch heute unter
anderen Umständen, die versteht leider keine andere Sprache. Der kann
man nur immer wieder wenigstens ansatzweise vor Augen führen, was sie
selbst anderen antut ... Ich habe das Thema der modernen Inquisition und
insbesondere der Verfolgung der Urchristen im Universellen Leben durch
Kirche und Staat in dem Buch ‘Der Steinadler und sein Schwefelgeruch’
zusammengefasst, das ich Ihnen anbei übersende. Mit dem, was Sie und
Ihre Glaubensgenossen durchgemacht haben, ist es natürlich in keiner
Weise zu vergleichen. Und doch könnte ich mir vorstellen, dass sich
Ihnen beim Durchlesen der einen oder anderen Seite die Haare sträuben,
wenn Sie feststellen, was auch im Nachkriegsdeutschland so alles möglich
und leider immer noch üblich ist ...
Ich weiß, dass Herr Friedrich persönlich kein Antisemit ist. Er hat
sogar die Mitschuld der Kirche an der Verfolgung der Juden einmal in
Aufsehen erregender Weise thematisiert. Umso verwunderlicher ist es,
dass er heute wieder andere Zeichen setzt. Sind es die ‚Sachzwänge’ des
Amtes? Jedenfalls hat die Kirche, die er in Bayern verantwortlich
leitet, sich meines Wissens weder vom Antisemiten Luther noch vom
Antisemiten Meiser distanziert. Seine Kirche verfolgt bis heute
religiöse Minderheiten mit demselben Fanatismus, mit dem ein Luther die
Hinrichtung täuferischer Prediger forderte. Das wollen wir in unserem
Flugblatt zum Ausdruck bringen, und nichts anderes.“
Verharmlosung eines Antisemiten
Die
Beweisaufnahme wird beendet. Der Staatsanwalt erhält das Wort. Der
Angeklagte habe sich strafbar gemacht, weil alles darauf hindeute, dass
es ihm nicht um die Auseinandersetzung in der Sache, sondern um eine
Diffamierung der Evangelischen Landeskirche gehe. Mit Ausdrücken wie
„totalitär“ und „Inquisitions-Sekte“ werde geschmäht. Es liege keine
Sachauseinandersetzung vor. Der Angeklagte habe sich nicht an die
„Spielregeln“ gehalten, die für Meinungsäußerungen gelten. Soweit auf
Vergangenes verwiesen werde, diene das nur als Deckmantel, um zu
beleidigen. Das gelte auch für das Wort „antisemitisch“. Der Bischof
Meiser habe sich zwar auch gegen die Juden geäußert, die hier zitierten
Äußerungen seien aber aus dem Zusammenhang gerissen. Meiser sei eine
vielschichtige Persönlichkeit. Das Flugblatt sei durch keinerlei
Sachbezüge gerechtfertigt.
Auf den Zuschauerbänken entsteht Unruhe – unterdrücktes Gelächter,
Ärger, missmutiges Raunen. Der Staatsanwalt scheint von einem anderen
Flugblatt zu sprechen. Er vergewaltigt den Sachverhalt, um seine Anklage
auf Biegen und Brechen zu rechtfertigen.
Dann
ergreift der Verteidiger das Wort. Er weist auf die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts hin, wonach bei öffentlichen
Auseinandersetzungen von Schmähungen nur ausnahmsweise die Rede sein
kann: nur dann, wenn es an jeglichem Sachbezug fehlt. Auch polemische
und überspitzte Äußerungen sind zulässig, gleich, ob man sie für richtig
oder falsch hält. So durfte man, wie der Verteidiger bereits in seiner
Verteidigungsschrift vor der Hauptverhandlung dargelegt hatte, den
verstorbenen bayerischen Ministerpräsidenten als den Typus eines
„Zwangsdemokraten“ und den „bundesdeutschen Verschnitt des
nationalsozialistischen Führerkults“ bezeichnen, ohne sich strafbar zu
machen.
Im vorliegenden Fall ist bei jeder Wertung ein klarer Sachbezug gegeben.
Die inquisitorische Kampagne wurde erwähnt; und das Sektenetikett durfte
zurückgegeben werden, denn die Gerichte erlauben einem Mann wie
Holzbauer, dessen Gemeinschaft jahrzehntelang mit Dreck beworfen wurde,
sich deutlich zur Wehr zu setzen. Der Verteidiger zählt noch einmal auf,
was Richter und Staatsanwälte an Schimpfworten gegenüber der
Glaubensgemeinschaft des Angeklagten alles unbeanstandet ließen –
„Psychosekte“, „gefährliche Sekte“, „totalitär“ usw. usw., all das
durfte man ungestraft sagen.
Die Rechtfertigung Meisers durch den Staatsanwalt bezeichnet der
Verteidiger Holzbauers als peinlich. Im übrigen hält er ihm entgegen: Es
geht nicht nur um den vergangenen Antisemitismus. Lesen Sie einmal nach,
was in der bis heute gültigen Luther-Bibel steht und was der dort von
der Lutherkirche hoch verehrte Apostel Paulus über die Juden sagte: „Die
haben den Herrn Jesus getötet und die Propheten und haben uns verfolgt
und gefallen Gott nicht und sind allen Menschen Feind ... Aber der Zorn
ist schon über sie gekommen zum Ende hin.“ (1. Thess. 2,14 f.)
Und im Titusbrief schimpft der „Völkerapostel“ regelrecht drauflos:
„Denn es sind viele freche, unnütze Schwätzer und Verführer, sonderlich
die aus den Juden, welchen man muss das Maul stopfen ... Sie sagen, sie
kennen Gott; aber mit den Werken verleugnen sie ihn. Sie sind es, die
Gott ein Gräuel sind ...“ (Tit. 1,10 ff.) Und wieder im
Römerbrief bezichtigt Paulus die Juden pauschal, dass sie stehlen und
ehebrechen (Röm. 2,17 ff), während er im Philipperbrief ihr
geistiges Gut gar mit Kot vergleicht (Phil. 3, 8).
Im Gerichtsaal ist es mucksmäuschenstill. Der Verteidiger wendet sich
erneut an den Staatsanwalt: Das ist nicht Vergangenheit, sondern
Gegenwart. Die ganze Bibel, einschließlich solche antisemitischer Texte,
bezeichnet die Evangelische Kirche als verbindliches Wort Gottes, das
sie jeden Sonntag verbreitet. Vielleicht sollten Sie gegen die
Verbreitung solcher Texte einmal Anklage erheben, anstatt denjenigen vor
Gericht zu ziehen, der auf die antisemitischen Komponenten der
Lutherkirche hinweist. Doch die Ohren des Anklagevertreters scheinen
taub zu sein. Der Verteidiger wendet sich wieder an den Richter, der
aufmerksam zuzuhören scheint. Eine Unzahl von rechtlichen
Gesichtspunkten zugunsten des Angeklagten war bereits im Vorfeld der
Hauptverhandlung schriftlich vorgetragen worden. Der Anwalt betonte noch
einmal, dass er davon ausgehe, der Richter habe all das gelesen, sodass
er es nicht wiederholen müsse – die vielen Entscheidungen der obersten
deutschen Gerichte zur Rede- und Pressefreiheit in Deutschland, die auch
scharfe und leidenschaftliche Worte gestatten, und immer wieder zu dem
Ergebnis kommen: Wer austeilt, muss auch einstecken. Am Ende stellt der
Anwalt fest: Der Angeklagte ist ein aufrechter Zeitgenosse, der von der
Redefreiheit des Grundgesetzes Gebrauch gemacht und die Wahrheit gesagt
hat. Deshalb ist er freizusprechen.
Die
Sitzung wird geschlossen und die Urteilsverkündung auf den Nachmittag
verlegt. Der Gerichtssaal leert sich, und die Spannung der Zuhörer
verteilt sich auf die umliegenden Gaststätten. Beim Mittagessen wird
spekuliert und räsoniert. Der Richter hatte die Verhandlung umsichtig
und souverän geführt; es scheint sich um einen kompetenten Mann zu
handeln. Die Sympathisanten des Angeklagten begannen auf einen
Freispruch zu hoffen. Und wie war das mit dem Staatsanwalt? Der hat doch
glatt die Judenhetze Meisers verharmlost. Da wirkte er eher wie ein
Büttel der Kirche und nicht wie ein Staatsanwalt, der zur Objektivität
verpflichtet ist. Er machte es dem Verteidiger nicht allzu schwer, die
auf schwachen Füßen stehende Anklage zu zerpflücken. Punkt für Punkt tat
er das. Er wies nach, dass die Kirche sich in Vergangenheit und
Gegenwart antisemitisch verhielt, inquisitorisch und totalitär. Nach all
dem musste auch die scharfe Überschrift des Flugblatts erlaubt sein.
Schließlich war es 15.30 Uhr, und der Richter betrat zur
Urteilsverkündung den Saal. „Im Namen des Volkes, der Angeklagte
Matthias Holzbauer wird wegen Beleidigung zu 50 Tagessätzen in Höhe von
20 Euro verurteilt.“
Der Richter war jetzt nicht mehr so gelassen, wie er sich am Vormittag
gab. Es war ihm anzusehen, dass er angespannt war, vielleicht sogar ein
wenig aggressiv. Beim ersten Satz seiner Urteilsbegründung wurde klar,
warum. Er lautete: „Mit einem gewissen Befremden hat das Gericht zur
Kenntnis genommen, dass die Verteidigung versucht, dieses Verfahren hoch
zu stilisieren zu einem Verfahren, in dem die Religionsfreiheit in
Deutschland auf dem Spiel steht.“
Dem Verteidiger stockte ersichtlich der Atem. Natürlich hatte er die
scharfe Reaktion des Angeklagten damit begründet, dass die Evangelische
Kirche die Gemeinschaft der Urchristen im Universellen Leben permanent
an den Pranger stellte und gesellschaftlich ausgrenzte und damit deren
Religionsfreiheit beschnitt. Das ist ein Faktum. Und das nahm ihm das
Gericht nun übel?! Religionsfreiheit gilt offenbar nur für die
Amtskirchen und nicht auch für Ketzer. Ein Richter, der einen
Verteidiger beanstandet, weil er sich auf Grundrechte seines Mandanten
beruft, verhält sich skandalös. War der junge Mann am Richtertisch doch
nicht so kompetent, wie es ursprünglich schien? Oder hatte er Angst, im
klerikalen Würzburger Klima einen Kirchenkritiker freizusprechen?
Ein Urteil im Interesse der Kirche
Jedenfalls war ihm im weiteren Fortgang seiner Urteilsbegründung so gut
wie jedes Argument recht, um einen Freispruch zu vermeiden. Der
Angeklagte habe bei seiner Kritik nicht das Florett, sondern den Knüppel
benutzt. Das sei ihm nach den geltenden Regeln nicht erlaubt. Als er
sich gar dazu verstieg, dem Angeklagten entgegenzuhalten, er sei doch
gar nicht vom Sektenbeauftragten, sondern von der BILD-Zeitung
angegriffen worden, wurde im Gerichtssaal Gelächter und Empörung laut.
Der Staatsanwalt drohte mit Ordnungsstrafe, als das Volk auf der
Zuhörerbank den Unsinn, der im Namen des Volkes verkündet wurde, nicht
mehr ertragen konnte.
Selbstverständlich billigte der Richter dann auch noch die Verharmlosung
des Landesbischofs Meiser. Das sei alles Vergangenheit. Damit sei das
auf dem Flugblatt enthaltene Wort „antisemitisch“ nicht zu
rechtfertigen. Der Tatbestand der Beleidigung sei erfüllt. Auch wenn der
Angeklagte gemeint habe, er sei zu einer scharfen Reaktion berechtigt,
entschuldige das nichts. Er ist wegen Beleidigung zu verurteilen.
Junger Jurist mit wenig Anstand
Als der
Richter Dr. Hubert Stühler mit seinen fragwürdigen Ausführungen zu Ende war, meldete sich
erneut der Verteidiger zu Wort und hielt ihm vor: Sie haben in Ihrer
Urteilsbegründung gesagt, Sie seien befremdet, dass ich mich zugunsten
meines Mandanten auf die Religionsfreiheit berufen habe. Ein Richter,
der dies beanstandet, urteilt nicht unbefangen. Ich lehne sie deshalb
wegen Befangenheit ab und gebe dies zu Protokoll. Nun kam es zu einer
neuen Überraschung. Der Richter weigerte sich, seine Ablehnung ins
Protokoll aufzunehmen. Warum, fragte der Anwalt und fügte hinzu: Es ist
überall üblich, Ablehnungsanträge sofort zu protokollieren. Der Richter:
In Würzburg nicht. Und dann wurde er pampig: Sie haben doch zwei Hände
und können schreiben, und ein Blatt Papier wird sich auch noch finden.
Der Anwalt, doppelt so alt wie der Richter, entgegnete, dass er diese
Art der Behandlung als unverschämt empfinde. Der Richter: Dann empfinden
sie es eben als unverschämt. Jetzt kam heraus, wer sich hinter der
schönen Richterrobe verbarg. Ein junger Jurist, der es im vorliegenden
Fall nicht mehr für nötig hielt, die Regeln des Prozessrechts und des
Anstands zu wahren.
Die Sitzung wurde unterbrochen, der Ablehnungsantrag aufgeschrieben und
dem Gericht übergeben. Die Reaktion war vorauszusehen. Beschluss: Der
Antrag wurde als unzulässig abgewiesen, weil nach dem letzten Wort des
Angeklagten am Vormittag keine Ablehnungsanträge mehr möglich sind.
Schon richtig, aber der Ablehnungsgrund war ja erst bei der
Urteilsbegründung entstanden. Nicht das Ergebnis des Urteils wurde
abgelehnt, sondern der Richter, der daran Anstoß nahm, dass sich jemand
auf die Religionsfreiheit beruft.
Als der
Richter nach der Urteilsverkündung den Saal verließ, trat Kirchenrat Dr.
Behnk auf ihn zu, übergab ihm offenbar seine Visitenkarte und wollte ihm
die Hand schütteln. Das muss man verstehen. Schließlich hat das Gericht
der Kirche einen Dienst erwiesen, mit dem sie nach der geltenden
Rechtsordnung nicht rechnen konnte. Handelte der Kirchenrat im Auftrag
seiner Kirche, die kontrolliert, ob Richter „richtig“ entscheiden, um
ihnen dann die Hand zu schütteln? Oder war das nur die Masche des
übereifrigen Pfarrers Behnk?
Man wird sehen, ob das Zusammenspiel von Kirche und Staat auch in 2.
Instanz so gut funktioniert. Gegen das Urteil, dessen Begründung nach
Inquisition riecht, wurde bereits Berufung eingelegt. Der Prozess wird
immer mehr zum Test für eine wichtige Frage: Darf man hierzulande die
Wahrheit auch dann sagen, wenn sie den Amtskirchen missfällt?
Während
im Gerichtsaal vor einem Kruzifix mit dem gemarterten Korpus des
Erlösers ein Mann, der die Wahrheit gesagt hatte, verurteilt wurde,
hatten vor dem Gerichtsgebäude einige Urchristen ein großes
Auferstehungskreuz, ein Kreuz ohne Korpus, aufgestellt. Wer sie fragte,
warum sie dies tun, erhielt zur Antwort: „Wie einst bei der Inquisition
wird im Namen des Kreuzes gerichtet. Wir tragen das Kreuz der Erlösung
und des Friedens, das Kreuz der Urchristen.“ Als die Kreuzträger für
einige Zeit ins Innere des Gerichtsgebäudes wollten, wurde ihr Kreuz
zurückgewiesen. Im Gericht hat nur ein Kreuz mit Korpus Platz – ein
Kreuz, wie es bekanntlich bei der Inquisition benutzt wurde. Im
Gegensatz dazu ist das Kreuz ohne Korpus das Symbol der Befreiung, der
Auferstehung und Erlösung in Christus. Als es den Kreuzträgern doch
kurzzeitig gelang, das Gerichtsgebäude zu betreten, holte Pfarrer Behnk
die Polizei und wollte partout, dass diese Leute mit einem Ordnungsgeld
bestraft werden. Der Inquisitor zeigte Flagge. Und außerdem: Schon
Luther wollte Leute dem Henker übergeben, die sich ohne seine Erlaubnis
auf die Erlösertat Jesu beriefen.
Hier wurde ein Urchrist dem Gericht übergeben, weil er die Wahrheit
gesagt hat – die Wahrheit über den Antisemitismus der Lutherkirche, die
Wahrheit über den Rufmord an den Urchristen im Universellen Leben und
die Inquisition gegen Kirchenaussteiger. Die Wahrheit kann wehtun – aber
kann sie jemanden „beleidigen“? Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten
vor, er habe sich nicht an die „Spielregeln“ gehalten. Der Staatsanwalt
kennt die „Spielregeln“. Sie lauten offenbar: Wer nicht katholisch und
nicht evangelisch ist, der hat zu schweigen. Dr. Dietrich Geuder hielt
sich daran und forderte die Verurteilung des Ketzers.
Von der Kirche wurden die „Spielregeln“, von denen der Staatsanwalt
spricht, offenbar eingehalten, als sie die Urchristen über Jahrzehnte
verleumdete und ausgrenzte. Deshalb hat er nie Anklage dagegen erhoben.
Gehört zu diesen „Spielregeln“ auch, dass man sich antisemitisch geben
darf, indem man sich weder von Martin Luther noch von Bischof Meiser
distanziert, ja sogar Gedenkfeiern für einen Antisemiten inszeniert?
Gehört zu diesen „Spielregeln“ auch, dass man bis heute die
antisemitischen Schmähungen der Bibel ungeniert verbreitet und den Autor
der Judenhetze als großen Völkerapostel verehrt? Seit Jahren spielen
kirchliche Hassprediger mit dem Feuer der Vorurteile, der Ängste und
Aggressionen gegenüber religiösen Minderheiten. Kam der Angeklagte ihnen
bei diesem „Spiel“ in die Quere, weil er sich zur Wehr setzte?
Vor 2000 Jahren kam ein weit Größerer dem Spiel in die Quere. Jesus von
Nazareth hat sich nicht an die „Spielregeln“ des Pontius Pilatus
gehalten; deshalb wurde Er gekreuzigt. Aber die Soldaten, die um das
Gewand Jesu gewürfelt haben, die haben sich an die „Spielregeln“
gehalten.
Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: Der Angeklagte hätte
nicht den Knüppel, sondern das Florett benützen sollen. Fällt diese
Waffe nicht auch unter die Worte Jesu: „Steck dein Schwert in die
Scheide!“? Die Urchristen nehmen weder das Florett, noch den Knüppel,
sondern sagen die Wahrheit und halten sich damit an die Zehn Gebote.
II. Grüner Loden unter schwarzer Robe
Ein totes Wildschwein vor dem Gerichtsgebäude -
drinnen eine Auseinandersetzung um die Jagdruhe. Dürfen
Grundstücksbesitzer aus Gewissensgründen das Töten von Tieren durch
Jäger ablehnen? Das Gericht soll darüber entscheiden, doch der
Vorsitzende Richter ist selbst Jäger und will es nicht zugeben. Mit
Richtern in eigener Sache wollen die Kläger nichts zu tun haben und
verlassen unter Protest den Gerichtssaal. Im Urteil spricht ihnen das
Gericht das Recht ab, sich auf ihre Gewissensfreiheit zu berufen.
Wer die
urchristliche Lehre kennt und an sie glaubt, der weiß, dass Jesus von
Nazareth nicht nur für die Menschen, sondern auch für die Tiere kam. Das
war den ersten Christen, die mit Ihm lebten und Ihm unmittelbar
nachfolgten, auch bewusst. Viele von ihnen hörten auf, Fleisch zu essen,
und lebten vegetarisch – in apokryphen Schriften wird dies von mehreren
Aposteln und bekannten Lehrern des frühen Christentums berichtet
(Näheres dazu bei
www.theologe.de/theologe7.htm). Nur in der herkömmlichen Bibel
ist darin wenig bis nichts zu finden.
Als aus dem Christentum unter Kaiser Konstantin im 4. Jahrhundert eine
Staatsreligion wurde, zogen römische Bräuche in die Organisation ein,
die sich nunmehr Kirche nannte. Die Rücksichtnahme auf die Tiere ging
verloren, und der Vegetarismus wurde geächtet. Als Ende des 4.
Jahrhunderts Hieronymus im Auftrag des Papstes eine einheitliche
Bibelfassung zusammenstellte, die bis heute die Grundlage des
Evangeliums blieb, wurde vieles unterschlagen, weshalb Hieronymus schon
damals fürchtete, später als Fälscher bezeichnet zu werden. Eine der
wichtigsten Verfälschungen des frühchristlichen Glaubens räumt er
indirekt selbst ein. In einem Brief an einen seiner Glaubensgenossen
schrieb er: „Der Genuss des Tierfleisches war bis zur Sintflut
unbekannt, aber seit der Sintflut hat man uns die Fasern und die
stinkenden Säfte des Tierfleisches in den Mund gestopft ... Jesus
Christus, welcher erschien, als die Zeit erfüllt war, hat das Ende
wieder mit dem Anfang verknüpft, sodass es uns jetzt nicht mehr erlaubt
ist, Tierfleisch zu essen.“
Wie recht Hieronymus hatte, wird heute in dem großen Offenbarungswerk
Das ist Mein Wort bestätigt, in dem der Christus-Gottes-Geist durch
Gabriele, die Prophetin und Botschafterin Gottes für unsere Zeit, die
Menschen dazu auffordert: „Fühlt die Verbindung mit jeglicher Kreatur
und mit allen Steinen und Pflanzen, und schätzt das Leben, das euch
anvertraut ist ... Schlachtet nie ein Tier für euren persönlichen
Gebrauch. Sehet, die Natur, das Leben der Schöpfung, sorgt für euch. Die
Früchte des Feldes, der Gärten und der Wälder sollen euch genügen ...“
(S. 187)
Und an anderer Stelle greift dieser Offenbarungstext, der das Leben Jesu
in allen Einzelheiten schildert, die Begegnung Jesu mit einem Mann auf,
der Hunde zur Jagd auf andere Tiere abrichtet. Jesus weist ihn darauf
hin: „Dir fehlt es an Weisheit und Liebe. Siehe, jedes Geschöpf, welches
Gott erschaffen hat, hat seinen Sinn und Zweck.“ Und der
Christus-Gottes-Geist ergänzt in Seiner Offenbarung für die heutige
Zeit: „Wehe den Jägern, und wehe jenen, die nach der Fleischnahrung
verlangen! Sowohl die Jäger als auch jene, die ähnlich wie Kannibalen
gierig das Fleisch der Tiere verzehren, werden von dem Weh, dem Leid und
dem Schmerz der Tiere gepeinigt und gejagt werden.“ (S. 147)
Im
Sinne dieser Lehre leben die Urchristen von heute, wie viele der ersten
Christen vor 2000 Jahren, vegetarisch. Darüber hinaus wurden sie
inzwischen zu Tierschützern von internationalem Ruf. Das Herzstück ihrer
Aktivitäten zugunsten der Mitgeschöpfe der Menschen entfaltet sich in
der Umgebung von Würzburg:
Landwirte taten sich zusammen, um ökologischen Landbau in der Form eines
wirklich friedfertigen Landbaus zu betreiben – ohne Nutztierhaltung und
Tierschlachtung. Im Gegenteil: Soweit es ihnen möglich ist, nehmen sie
Rinder und andere Tiere bei sich auf, um sie vor der Folter in den
Massentierställen und in den Schlachthäusern einer barbarischen
Fleischproduktion zu bewahren.
Und in Zusammenarbeit mit einer Umweltstiftung wurden rings um den Hof
dieser Landwirte umfangreiche landschaftskulturelle
Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt, Feuchtbiotope angelegt, Bauminseln
und kilometerlange Baumhecken gepflanzt. In dieser reich gegliederten
Landschaft sind Freiräume und Rückzugsgebiete für Wildtiere entstanden.
Diese Tiere sollen dort nicht gejagt und getötet werden, sondern leben
dürfen – in einer friedlichen Einheit zwischen Mensch, Natur und Tieren.
Brutalität mit kirchlichem Segen
Doch
dieses urchristliche Werk entsteht in einer Welt, die sich zwar für
fortschrittlich hält, aber den Nachkommen von Beutefängern aus der
Frühgeschichte der Menschheit eine merkwürdige Herrschaft einräumt. Sie
machen ihre Beute nicht, um zu überleben, sondern weil ihnen die Jagd
auf Tiere als Liebhaberei und das Töten von Tieren als
Freizeitbeschäftigung Spaß macht. Sie üben ihre Herrschaft nicht nur von
ihren Schusskanzeln in Feld und Wald aus, sondern auch von den
Regierungsstellen dieses Landes. Früher waren es Fürstbischöfe und
Herzöge, die das Privileg genossen, aus purer Lust die Tiere in Feld und
Wald zu jagen und zu töten. Heute sind es die Ersatzfürsten mit
Ministerwürden und ihr niederes Gefolge, die mit schweren
Handfeuerwaffen in Deutschland jährlich 5 Millionen Wildtiere umbringen,
Wälder und Wiesen mit 1.500 Tonnen Blei vergiften, Hunderttausende von
Hunden und Katzen erledigen und nebenbei auch ein paar Dutzend Menschen
bei Unfällen oder Verbrechen mit Jagdwaffen. Obwohl nur 0,3 % der
deutschen Bevölkerung dieser Freizeitbeschäftigung nachgeht, ist es
bisher nicht gelungen, den Terror in Feld und Wald zu brechen. Ein noch
von Hitlers Reichsjägermeister Hermann Göring installiertes Jagdrecht
gilt in seinen Grundzügen bis heute: Auf jedem Quadratmeter Freiland
muss gejagt werden, selbstverständlich nur aus lauteren Motiven – um den
Artenreichtum der Tiere zu fördern und Überpopulationen zu vermeiden.
Zwar sind diese Rechtfertigungsversuche längst durch internationale
Experten als Unsinn entlarvt. Das natürliche Gleichgewicht zwischen
Flora und Fauna stellt sich weitgehend von selbst her, wenn der Mensch
nicht ständig eingreift. Aber eine dumpfe Tradition hört nicht auf die
Gesetze der Wildbiologie und der Ethik, sondern lässt sich ihr blutiges
Vergnügen nicht nehmen. Bei Hubertusmessen, bei denen sich die Jäger
nach getaner Arbeit treffen, werden die Jagdhörner durch Kirchenglocken
verstärkt, werden die zur Strecke gebrachten Opfer der Jagdmassaker vor
den Altären ausgebreitet und gesegnet. So erfahren die Waffenträger im
grünen Loden eine letzte Legitimation von einer Kirche, die schon immer
wusste, wie man Tod und Verderben predigt und anschließend in Weihrauch
verhüllt.
Angesichts solcher Traditionen, die katholisch aber nicht christlich
sind, ist es nicht leicht, Tieren in Feld und Flur wieder eine
friedliche Heimat zu schaffen, wie es die Urchristen auf ihren Feldern
und in ihren Wäldern tun. Damit dort nicht mehr geschossen werden muss,
beantragten sie, von der allgemeinen Jagdpflicht befreit zu werden, was
nach dem Deutschen Jagdgesetz auch möglich ist, wenngleich normalerweise
niemand davon Gebrauch macht. Ihr Antrag auf Ruhen der Jagd auf ihrem
Gelände wurde ausführlich begründet und den Behörden vorgelegt.
Wenigstens 10 Jahre soll auf einigen Hundert Hektar Land nicht mehr
geschossen werden. Das erregte öffentliches Aufsehen. Kann es sein, dass
die Eigentümer eines Jagdreviers ihre Hirsche und Rehe, ihre
Wildschweine und Hasen einfach in Frieden leben lassen wollen? Das gab
es noch nie. Doch die Urchristen meinen es ernst und berufen sich nicht
nur darauf, dass die Jagdruhe in einem relativ kleinen Gebiet die
überregionalen Zusammenhänge von Naturschutz und Forstwirtschaft im
Sinne des Jagdrechts gar nicht berührt. Sie machen darüber hinaus ein
Grundrecht geltend, das in der deutschen Verfassung vorbehaltlos
verbrieft ist: Das Recht, sich so zu verhalten, wie man es aus
religiösen und ethischen Gründen für richtig hält.
Vor diesem Grundrecht muss nach der heutigen Verfassung in Deutschland
sogar die Bundeswehr zurückweichen: Wer es mit seinem Gewissen nicht
vereinbaren kann, Menschen zu töten, darf den Kriegsdienst mit der Waffe
verweigern. Da muss es doch erlaubt sein, auch den Kriegsdienst gegen
die Tiere in Feld und Flur zu verweigern. Das wissen die Behörden auch.
Doch im Gegensatz zu den Generälen, die sich an Kriegsdienstverweigerer
gewöhnt haben, sind die Jägermeister dieses Landes noch nicht bereit,
Jagdgegnern ihre Grundrechte zuzubilligen. Die Jagdbehörde in Würzburg
geriet ins Schleudern. Man spielte zunächst auf Zeit und holte ein paar
dürftige Stellungnahmen lokaler Behörden ein, um der Ablehnung der
Jagdruhe wenigstens ein dünnes Mäntelchen fachlichen Vorgehens
umzuhängen. Nach fast zwei Jahren war es endlich soweit, dass die
Gerichte eingeschaltet werden konnten.
Und nun wird die Sache richtig brisant. Es ist der erste Prozess dieser
Art, der in Deutschland begann, und man durfte gespannt sein, wie das
Verwaltungsgericht in Würzburg darauf reagiert. Unabhängige Richter, gut
ausgebildet und noch besser besoldet, hatten nun der Frage nachzugehen,
ob dem ethischen Anliegen der urchristlichen Landwirte Rechnung zu
tragen ist. Schauen wir uns an, was jetzt passiert.
Das Ärgernis einer verständlichen Frage
Die
Kläger betreten mit ihrem Anwalt den Gerichtssaal. Die Zuhörerbänke sind
bis auf den letzten Platz besetzt. Die Fernsehkameras laufen, die
Journalisten machen sich erste Notizen. Die Richterbank ist noch leer.
Brodelnde Spannung. Der Anwalt zieht seine Robe an. Die Filmaufnahmen
werden beendet, und das Gericht erscheint. Die Sitzung wird eröffnet.
Niemand weiß, dass der Anwalt der Kläger kurz vorher eine ebenso geheime
wie sensationelle Information erhalten hatte: Der Vorsitzende Richter
Schäfer ist Jäger.
Das führt dazu, dass nicht der Vorsitzende, sondern der Anwalt die
Verhandlung eröffnet. Er bittet darum, ihm vorweg eine Frage zu
gestatten: Ist einer der Richter Jäger? Am Richtertisch macht sich
Unwillen breit. Was den Anwalt dies wohl angehe, meint der Vorsitzende.
Die Antwort kommt prompt: Sehr viel, Herr Vorsitzender: Der zentrale
Punkt dieses Rechtsstreits besteht in der ethischen Bewertung der Jagd.
Wenn einer von Ihnen Jäger ist, hat er sich bereits gegen die Ethik der
Kläger entschieden und kann deshalb hier nicht mehr als Richter
amtieren. Wenn Sie mir die Antwort auf meine verständliche Frage
verweigern, muss ich Sie ja schon allein deshalb wegen Besorgnis der
Befangenheit ablehnen.
Der Mann am Richtertisch wird unsicher. Der Anwalt bittet um die
Protokollierung seiner Frage. Der Richter weicht ihm aus und diktiert
ins Protokoll: Der Rechtsanwalt der Kläger fragt, ob das Gericht
unbefangen sei. Nein, fährt ihm der Advokat dazwischen: Ich habe
gefragt, ob Sie Jäger sind. Jetzt erregt sich der beisitzende Richter
Gehrsitz: Wir machen hier kein Wortprotokoll, Herr Rechtsanwalt. Doch
Herr Richter, was ins Protokoll kommt, bestimme in diesem Fall ich, da
ich einen formellen Ablehnungsantrag gestellt habe, der wörtlich
aufgenommen werden muss, also bitte schreiben Sie! Der Vorsitzende fügt
sich und übernimmt den Wortlaut des Anwalts. Die Luft im Gerichtssaal
ist bleihaltig wie bei einer Treibjagd. Diesmal ist der Jäger in der
Richterrobe der Getriebene. Das Gericht verlässt den Saal, um sich zu
beraten. Nach kurzer Zeit erscheint es wieder und verkündet seinen
Beschluss: Der Antrag, den Vorsitzenden für befangen zu erklären, wird
als „rechtsmissbräuchlich“ abgelehnt. Ein unwilliges Raunen erfasst die
Zuschauerreihen. Eine verständliche und berechtigte Frage soll
Rechtsmissbrauch sein?
Hier
entlarvte sich ein Gericht. Aber der Vorsitzende weiß noch nicht, was
ihm weiter bevorsteht. Der Anwalt fasst jetzt nach und sagt ihm nun auf
den Kopf zu: Ich weiß, dass Sie Jäger sind und lehne Sie nunmehr deshalb
wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Die Szene wird zum Tribunal - über
einen Jäger in der Richterrobe. Das Gericht verlässt hektisch den Saal
und kehrt nach fünf Minuten zurück, um einen neuen Beschluss zu
verkünden: Auch dieser Antrag wird als „rechtsmissbräuchlich“ abgelehnt.
Nur mit Hilfe des Etiketts „Rechtsmissbrauch“ war es möglich, einer
inhaltlichen Entscheidung über die beiden Befangenheitsanträge
auszuweichen.
Das war zuviel – auch für einen Anwalt, der schon vieles bei Gericht
erlebt hatte. Er bat um Sitzungsunterbrechung, um sich mit seinen
Mandanten zu beraten. Es hatte keinen Sinn mehr, vor diesem Gericht
weiterzuverhandeln. Jetzt war klar, warum das Gericht den Klägern von
vornherein vorgeschlagen hatte, ohne mündliche Verhandlung zu
entscheiden. Man wollte den Fall so schnell wie möglich vom Tisch haben,
doch die Kläger wollten ein ernsthaftes Verfahren, auf das sie sich
sorgfältig vorbereitet hatten, eine mündliche Verhandlung, wie sie die
Prozessordnung vorschreibt, in der die Rechtsfragen offen und gründlich
besprochen werden, um anschließend von einem ehrlichen Gericht beraten
und entschieden zu werden. Doch damit war hier nicht mehr zu rechnen.
Die Richter warteten auf die Entscheidung der Kläger. Diese betreten
erneut den Saal. Die Sitzung wird fortgesetzt. Der Anwalt erklärt: Nach
dem, was wir hier bisher erlebt haben, handelt es sich nicht mehr um
eine ernsthafte Veranstaltung. Meine Mandanten und ich werden sich
daran nicht weiter beteiligen. Sprach’s, packte seine Akten ein und
verließ mit den Klägern den Ort, an dem der Rechtsstaat auf der Strecke
blieb.
Vor dem Gerichtsgebäude: Ein totes Wildschwein
Die
Richter konnten sich nun mit der Jagdbehörde ungeniert unterhalten und
nach zwei Stunden das tun, was sie ohnehin vorhatten: Die Klage
abzuweisen. Während die Alibiveranstaltung im Gerichtssaal ihren
Fortgang nahm, war vor dem Gerichtsgebäude ein totes Wildschwein zu
besichtigen. Es war tags zuvor durch einen Bauchschuss verwundet worden
und stundenlang mit Todesqualen herumgeirrt, bis es auf dem Grundstück
der Kläger zur Ruhe kam und starb. Die Verletzung wurde dem Tier
ausgerechnet in einem Revier zugefügt, das vom Leiter der Würzburger
Jagdbehörde, Oswald Rumpel, betreut wird.
Der qualvolle Tod dieses Wildschweins demonstrierte einmal mehr die
Grausamkeit der Jagd. Nur ein Drittel der Tiere stirbt sofort, während
der Rest angeschossen und verstümmelt flüchtet und qualvoll verendet.
Dennoch machen die Jäger in ihren Fachzeitschriften keinen Hehl daraus,
dass sie einer wahrhaft lustvollen Leidenschaft nachgehen, wenn sie die
Waffe auf die Tiere anlegen und abdrücken. Die so genannten Hegeziele
erweisen sich als oberflächliche und längst überholte Verbrämung. Nicht
selten geht es nur mehr um eine Art Selektivtötung besonders stattlicher
Tiere zur Erlangung von Hirschgeweihen und ähnlichen Trophäen. Und oft
geht es nur um die Abknallerei brutaler Treibjagden, bei denen die
Tierpopulationen nicht reguliert werden, sondern deren Sozialstruktur
zerstört und explosionsartiges Anwachsen von Tierpopulationen sogar noch
gefördert wird.
Es ist kein Wunder, dass sich der Vorsitzende Richter nicht fragen
lassen wollte, ob er der Jägergilde angehört. Doch inzwischen wissen
wir, dass es nicht nur um ihn ging. Es saß noch ein zweiter Jäger auf
der Richterbank, der schon erwähnte Beisitzer Gehrsitz, der noch dazu
„Berichterstatter“, also der Richter war, der die Urteilsbegründung
formuliert. Bei den drei Berufsrichtern, die in diesem
Grundsatzverfahren entscheiden sollten, war die Mehrheit der Jäger im
Beratungszimmer der Richter gesichert. Mit Waidmannsheil und
Waidmannsdank wurde man sich schnell einig, mit aufmüpfigen Jagdgegnern
kurzen Prozess zu machen.
Die Missachtung der Gewissensfreiheit
Man
wählte den juristisch einfachsten Fluchtweg, um das Rechtsanliegen der
Kläger nicht ernsthaft prüfen zu müssen: Man sprach ihnen von vornherein
das Recht ab, sich überhaupt auf ihre ethisch-religiösen Einwände gegen
die Jagd berufen zu können. Und warum? Weil nicht jeder der Kläger
persönlich Eigentümer der Grundstücksflächen ist, sondern weil sie sich
zu einer rechtsfähigen Gesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG
zusammengeschlossen haben. Eine solche Gesellschaft könne sich nicht auf
weltanschauliche und ethische Gesichtspunkte berufen. Ein reichlich
fadenscheiniges Argument, denn die Kläger haben sich erkennbar im Rahmen
ihrer gemeinsam weltanschaulich-religiösen Zielsetzung zusammengetan, um
ein landwirtschaftliches Anwesen nach bestimmten ethischen
Gesichtspunkten zu führen, zu denen vor allem die Ablehnung der Tötung
von Tieren zählt.
Zwei von drei Richtern waren Jäger und versuchten das Anliegen der
urchristlichen Jagdgegner mit einem Blattschuss zu erledigen. Der Schuss
hinterließ einen Knall, der den Richtern vermutlich noch länger in den
Ohren klingen wird. Die Öffentlichkeit wurde hellhörig. Der Prozess wird
weitergeführt, wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte, der vor Jahr und Tag schon französischen
Grundstückseigentümern bestätigte, dass man aus Gewissensgründen gegen
die Jagd sein kann. Es wird sich auch in Deutschland herumsprechen, wo
höchste Gerichte zum wiederholten Male einem muslimischen Metzger
bescheinigten, dass er unter Berufung auf seine Gewissensfreiheit Tiere
schächten dürfe. Wenn das Grundgesetz einen Metzger schützt, der aus
Glaubensgründen Tiere auf besonders grausame Weise töten will, dann
schützt es erst recht einen Landwirt, der Tiere überhaupt nicht töten
will, auch wenn er seinen Hof in der Rechtsform einer GmbH führt.
Am Ende wird sich das sogar in Bayern herumsprechen, in einem Land der
Schützenfeste und Papstempfänge, in einem Land, in dem Minister und
Richter als Jäger zu einem Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier und den
Rechtsstaat werden. Es geht längst um mehr als um diesen Prozess. Es
geht um einen kulturellen Wandel. Der Friede mit der Natur, den wir so
dringend brauchen, setzt den Frieden mit den Tieren voraus. Sie sind
unsere Verwandten, die uns in der Entwicklungsgeschichte des Lebens
vorausgingen. Sie wollen von uns nicht umgebracht werden, sondern
schauen zu uns auf und wollen mit uns Freundschaft schließen. Ihr und
unser Leben fließt aus dem selben göttlichen Urquell allen Lebens. Wir
haben es nicht geschaffen und dürfen es deshalb auch nicht zerstören. Es
ist derselbe Atem, der sie und uns durchströmt, der Odem Gottes.
Aus dieser Gewissheit handeln die Urchristen im Universellen Leben und
hoffen auf die Unterstützung aller wachen und gutwilligen Zeitgenossen
im In- und Ausland.
PS: Zur der
Demonstration, auf der oben dokumentierte Broschüre verteilt wurde,
waren - wie schon zu den beiden Prozessen selbst - eigens ausländische
Filmteams aus Italien, Spanien und Slowenien angereist und zudem
Reporter auch aus anderen Ländern. Und auch in Deutschland wurde
mehrfach darüber
berichtet (siehe z.B.
http://www.fnweb.de/archiv/2006/m12/27/sport/20061227_3690831005_36006.html).
Die Broschüre kann kostenlos auch als
Druckschrift angefordert werden. Schreiben Sie uns dazu eine
E-Mail und geben Ihre
Postadresse an.
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