Freie Christen für den Christus der Bergpredigt

„Neutrale Richter gesucht, also nicht katholisch und nicht evangelisch!“

Im November 2003 schrieb ich ein Flugblatt darüber, wie der evangelisch-lutherische Pfarrer Michael Fragner mit religiösen Minderheiten umgeht. Er hatte sich dabei vielfach in niederträchtiger Weise gegen eine kleinere Gemeinschaft und einzelne ihrer Vertreter geäußert, was ich hier wegen der verleumderischen bzw. falschen Inhalte nicht wiederholen möchte.
Das Dorf Michelrieth, in dem ich wohne, bezeichnete Pfarrer Michael Fragner (der in der dort befindlichen evangelischen Kirche eine Zeitlang als evangelischer Pfarrer gearbeitet hatte) als „urprotestantisch“. Als nun aber friedfertige und um gute Nachbarschaft bemühte Menschen urchristlichen Glaubens zugezogen waren, schimpfte der Pfarrer öffentlich, das Dorf werde durch diese Menschen „verstärkt aufgefressen“, und er rückte diese auf verleumderische Weise sogar in die Nähe von „´richtigen` Diktaturen“ – eine weitere bösartige Verleumdung und Lüge.

Nun sollte der Kirchenmann einmal merken, was er seinem Nächsten dauernd antut und endlich mit der Niedertracht aufhören. Deshalb das Flugblatt als Notwehr gegenüber den Attacken des lutherischen Amtsträgers. Auf diesem Flugblatt wies ich auch auf das Buch Der Steinadler und sein Schwefelgeruch – Das neue Mittelalter hin, in welchem die Verleumdungen und Diskriminierungen kleinerer Gemeinschaften durch die Kirchen an vielen weiteren Beispielen dokumentiert sind.

Doch der Pfarrer kam beim Amtsgericht Gemünden mit seiner Klage durch. Er konnte bei den Richtern durchsetzen, dass ich mich nicht auf diese Weise gegen seine Attacken wehren dürfe, weswegen ich sie folglich auch nicht wiederholen dürfe. Und er hatte das Recht, das ihm zugesprochen wurde, samt dem zugrunde liegenden Flugblatt von mir unter der Überschrift Diffamierungsflugblatt von Dieter Potzel auch anderweitig publiziert. Dazu möchte ich nun noch konkret auf nachfolgende Weise Stellung nehmen:

Neutrale Richter gesucht, also nicht katholisch und nicht evangelisch!
(28.1.2005 / 18.4.2015): „Bei uns bekommen Sie keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil“, sagen Richter manchmal halb scherzhaft nach Verhandlungen. Daran musste ich denken, nachdem in einem Prozess eines evangelischen Pfarrers gegen mich zwei Mal das unerfreuliche „Urteil“ ergangen war, dass ich mich nicht mit bestimmten Äußerungen zur Wehr setzen darf, die folglich auch nicht wiederholt werden dürfen, woran ich mich selbstverständlich halte.
Es blieb aber ein sehr unguter Nachgeschmack, vor allem, da ich manches zurückhaltend und möglichst allgemein formuliert hatte und beispielsweise oben genannte Verleumdungen des Pfarrers bewusst nicht wiederholt hatte. Doch die Juristerei folgt manchmal eben sehr speziellen und vor allem dehnbaren Vorgaben, je nachdem.
Und die ganze Situation erinnerte mich – unabhängig von der inhaltlichen Kommentierung der Urteile – auch an Martin Luther. Er lehrte, dass ein Richter in seinem Beruf der Kirche zu dienen habe. In seiner so genannten Zwei-Reiche-Lehre erklärte Luther, dass der Staat (laut evangelischer Lehre das eine der beiden „Reiche“) der Kirche helfen bzw. dienen solle. Umgekehrt soll die Kirche (das andere der beiden „Reiche“) dem Staat helfen, indem ihre Mitglieder als Beamte, Soldaten, Richter, Henker usw. dienen. Staat und Kirche sollen sich also Hand in Hand gegenseitig unterstützen. Und daraus ergibt sich logisch auch folgende Anfrage: Welches Urteilsprechen gemäß dieser Lehre dann aber evangelische oder katholische Richter, wenn die Kirche eine der beiden Parteien vor Gericht ist? Oder: Welches Urteil sollen sie demnach laut ihres Glaubensbekenntnisses sprechen? Oder anders gefragt: Welches „Recht“ wurde ihnen durch Erziehung und Ausbildung indoktriniert? Diese Lehre Martin Luthers gehört zum Beispiel zum Abiturwissen im (vom Staat jährlich in Milliardenhöhe finanzierten) Fach „Evangelische Religion“, und sie wurde von vielen späteren Juristen bereits auf der staatlichen Schule erlernt.

Das Ergebnis in diesem Prozess war leider kein Einzelfall. Sehr oft wurde unter vergleichbaren Umständen der Kirche das „Recht“ zugesprochen und dem Kirchenaussteiger das „Unrecht“. Doch kann so etwas aufs Ganze gesehen überhaupt mit rechten Dingen zu gehen? Und was für eine „Rechtsgrundlage“ ist es, wenn man unter solchen Umständen auch noch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Kirche zahlen muss, weil dieser von einem evangelischen oder katholischen Richter, eben so, wie es die kirchliche Lehre fordert, das „Recht“ zugesprochen wurde?
Irgendwann ist es genug. Aus diesem Grund. Deshalb: „Neutrale Richter gesucht, also nicht katholisch und nicht evangelisch!“ Das würde auch schon der Anstand konfessionellen Richtern selbst gebieten, in Fällen wie diesen ihre Befangenheit zuzugeben und die Rechtssprechung Juristen zu überlassen, die sich aus dem Bann der Kirchenmacht gelöst haben.

(Dieter Potzel, Pf. 1443, Wertheim)

PS: Ein besonders gravierendes Skandal-Urteil leistete sich die (römisch-katholische?) Richterin am Amtsgericht Würzburg, Dolores Schömig, am 2.11.2011. Sie sprach der oben erwähnten urchristlichen Gemeinschaft in einem bestimmten Konflikt sogar jeden Rechtsschutz ab, da sie angeblich „nicht personifizierbar“ sei. Der Anlass: Ihre Anhänger bleiben frei und werden nicht wie in den konfessionellen Großkirchen ungefragt als Säuglinge zu Mitgliedern und späteren Kirchensteuerpflichtigen gemacht (durch eine Art katholische oder evangelische Zwangstaufe, wobei die Eltern, die hier nicht mitmachen, angeblich „dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden“, so der Katholische Katechismus (Nr. 1250), was einer Verhöhnung von Gott, dem Freien Geist, gleichkommt und gemäß der offiziellen römisch-katholischen Lehre sogar mit einer Androhung ewiger Höllenstrafen verbunden ist). Dass es allerdings auch ca. 500 klar „personifizierbare“ Mitglieder des Trägervereins dieser Gemeinschaft gibt, interessierte die Richterin in diesem Zusammenhang nicht. Was hat sie hier also für ein angebliches „Recht“ gesprochen?
Die „Ketzer“, die der Kirche ein Dorn im Auge sind, werden nach meiner Überzeugung vielfach unter einem Vorwand (in diesem Fall dem Urteil „angeblich ’nicht personifizierbar'“) für „vogelfrei“ erklärt, und jeder darf dann gemäß eines solchen Gerichtsurteils über sie alles behaupten, Rufmord aller Art mit schlimmsten Folgen inklusive – also „freie Bahn“ für die Rufmordkampagnen kirchlicher „Weltanschauungs“-Beauftragter. Deren Opfern wird mit solchen Skandal-Urteilen sogar untersagt, sich zu verteidigen, und sie müssen sich z. B. auch schwer ehrenrührige falsche Tatsachenbehauptungen gefallen lassen. Ihnen wird also ein Menschenrecht verwehrt, das sonst in Deutschland jedem Bürger zusteht.
Und wie gesagt, grundsätzlich gilt: Nach römisch-katholische Lehre muss ein Katholik, der in seinem Beruf als Richter arbeitet, auch in seinen Urteilen der Kirche dienen, was so manches Urteil erklärt.

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